Sehr geehrtes Expertenteam,
§ 114 StrSchV Abs.1 Satz 1 sagt, dass Röntgeneinrichtungen zur Anwendung am Menschen über eine Funktion verfügen müssen, die die Parameter zur Ermittlung der bei der Anwendung erhaltenden Exposition der Untersuchten oder behandelten Person anzeigt, oder, falls dies nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, ... die Exposition .. auf andere Weise ermittelt werden kann.
Meine Frage: was genau sind die Parameter, die angezeigt werden müssen?
Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen
Irene Vent