speziell:
§ 60 Abs. 2
Röntgenräume müssen allseitig umschlossen .... sein
Kann mir jemand Sagen, wo definiert ist, was unter "allseitig umschlossen" zu verstehen ist?
Muss der Raum eine Tür haben oder reicht der Durchgang?
Wenn Tür - kann diese Türe dann theoretisch einen Bleigleichwert von 0,0 mm Pb haben?