Sehr geehrte Damen und Herren,
wie ist streng formal (praktisch mag es kulanter gehandhabt werden) der Fall zu bewerten, dass bei irreparablem Defekt einer vorhandenen Röntgeneinrichtung in einer Zahnarztpraxis schnellstmöglicher Ersatz beschafft wird und eine neue Anlage bereits Tage später installiert wird.
In diesem Fall wäre die 4-Wochen-Frist vor Inbetriebnahme doch unmöglich einzuhalten, ohne den Praxisbetrieb de facto stillzulegen.
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Mit besten Grüßen
"sp"