6868-4 ( März 2021)

Sehr geehrter Hr. Dr. Westhof, 

Sie haben Frau Förster am 01.04.2021 eine Antwort auf die Frage zur Verwendung von  PMMA gegeben.

In diesem Zuge wollte ich folgende Fragen zur Norm stellen : 

1. gelten dann für den KP Prüfaufbau mit 30 mm PMMA auch diegleichen in den Norm genannten Abweichungen für die zu prüfenden  Parameter ?

2. was ist der Grund, dass die Normengebung in der KP wieder zurück auf AL geht. Der Prüfaufbau wird wieder schwieriger ; es kommt zu Überlagerungen auf der Strukturplatte durch den Aufständerungsrahmen des Dosimeter . Die KP Aufnahmen mit PMMA waren für die Dynamik/HK/NK überlagerungsfrei sehr gut zu bewerten und auch der Aufbau war schneller. Die führt auch bei uns zu Mehrkosten bei Neugeräten , da wir wieder neue Messkoffer anschaffen müssen. 

3. Röntgenanlagen, die z.B. überwiegend nur zum Thoraxröntgen eingesetzt werden , wurden bisher mit 102KV in der KP geprüft. Dies wird jetzt in der neuen Norm aufgegeben . Es wird jetzt die KP mit 70 KV durchgeführt, obwohl die Klinische Aufnahme mit 102 kV aufgenommen wird. Wie kommt es zu dieser Überlegung ?

 

Mit freundlichen Grüßen

Barbara Drescher

Drescher

Sehr geehrte Frau Drescher,

bei der Konstanzprüfnorm hat man sich an die Norm zur Abnahmeprüfung orientiert, die einen 25 mm AL-Schwächungskörper vorsieht. Wenn der Anwender über einen alten Konstanzprüfkörperverfügt sollte dieser weiterhin verwendet werden können, um eine unnötige Beschaffung eines Prüfkörpers zu vermeiden. Im Rahmen der Konstanzprüfung werden ja lediglich Abweichungen vom Sollzustand geprüft. Erfolgt die Bezugswertfestlegung mit einem Prüfkörper die den PMMA-Schwächungskörper verwendet, ist das aus meiner Sicht ok. Es gelten die in der Norm angegebenen Abweichungen (siehe Frage zu 1. und 2.). 

Zu 3. Mit der Festlegung sollte der Prüfumfang reduziert werden. In Abschnitt 5.7.1 der KP-Norm wird gefordert, dass dieselben Aufnahmen zu verwenden sind, die auch zur  Prüfung des Dosisndikators, Dynamikbereich und Niedrigkontrastauflösung verwendet wurden. Der Dosisndikator ist für eine bestimmte Strahlenqualität definiert und die ist in einem Bereich bei 70 kV. Daher entfällt eine Prüfung bei 102 kV.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Jürgen Westhof

Jürgen Westhof

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