Guten Tag,
ich komme aus dem Fachgebiet Orthopädie/Unfallchirurgie. Auf den letzten Kongressen habe ich vernommen, dass aus strahlenschutztechnischen Gründen die Panorama-Aufnahme des AC-Gelenkes bei V.a. ACG-Sprengung obsolet ist. Hierzu finde ich jedoch keinerlei Hinweise in der Literatur. Ist dies eine offizielle Empfehlung? Vielen Dank. Herzliche Grüße, Sophia Hünnebeck
AC-Gelenk - Panoramaaufnahme
Sehr geehrte Frau Hünnebeck, der von mir angesprochene Experte (siehe meine Mail an Sie) hat sich zu Ihrer Frage folgendermaßen geäußert: Die Aussage, dass aus Strahlenschutzgründen keine Panoramaaufnahmen der Schultern mit der Frage nach Schultereckgelenkssprengung gemacht werden sollen, ist auch in einer Veröffentlichung des Thieme Verlags (Orthopädie und Unfallchirurgie up2date, 2012 oder 2014) zu entnehmen. Wie schon bei den Bandläsionen im Sprunggelenk hat sich auch beim Schultereckgelenk die Indikation zur OP geändert, so dass hauptsächlich konservativ behandelt wird (Ausnahme zum Beispiel Sportler, beispielsweise Speerwerfer, oder schwere körperliche Arbeit) Wenn schon bei der klinischen Untersuchung eine gröbere Schultereckgelenkssprengung ausgeschlossen werden kann, besteht keine Indikation zur Anfertigung einer zusätzlichen Panoramaaufnahme. Die Einteilung der Schwere der Verletzung erfolgt nach Rockwood oder Tossy. Wenn der Seitenvergleich dennoch indiziert ist, kann man beide Schultern getrennt unter Belastung röntgen. Hierdurch wird dann die unnötige Exposition von Sternum und Brustwirbelsäule vermieden. Eine Alternative wäre es, eine Panoramaaufnahme unter Ausblockung der vorgenannten anatomischen Strukturen vorzunehmen. In der ´analogen´ Zeit wurde diese Aufnahme mittels einer Spezialkassette (20cmx60cm), die an einer Aufhängevorrichtung vor das Rasterwandstativ befestigt wurde, mit freier Belichtung durchgeführt. In der heute üblichen Digitaltechnik ist ein solches Kassettenformat kaum vorhanden, um beide Schultern gleichzeitig darzustellen, außer bei möglichen Spezialanfertigungen mit Kassetten größer 43 cm. Also dürfte die Durchführung einer derartigen Röntgenuntersuchung schon meistens an den technischen Grundvoraussetzungen scheitern. Mit freundlichen Grüßen K. Ewen
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