Abnahme am BWS nach DIn 6868-157

Sehr geehrter Herr Prof. Ewen,

welche Voraussetzungen muss man erfüllen um eine Abnahmeprüfung an einem Befundungsmonitor nach DIN 6868-157 durchzuführen?

Vielen Dank!
rr2636
Sehr geehrter Herr Hoker, ich denke, Sie meinen die Voraussetzungen, die eine Person nach RöV bzw. nach Qualitätssicherungs-Richtlinie (SV-RL) erfüllen muss, um eine Abnahmeprüfung nach DIN 6868-157 an einem BWS durchführen zu dürfen. Am besten, Sie schauen in die QS-RL (dort Abschnitt 1.6 ´Anforderungen an Personen, die Qualitätssicherungen durchführen´). Die QS-RL ist u.a. im Internet auffindbar. Grundsätzlich muss eine Person zur geschäftsmäßigen Durchführung von QS-Prüfungen, hier speziell von Abnahmeprüfungen, über eine erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz verfügen und diese Tätigkeit bei der zuständigen Behörde anzeigen (Details dazu: siehe § 6 RöV). Diese Anzeige und der damit verbundene Fachkundenachweis sind nicht erforderlich, wenn im Rahmen dieser Prüfung das Einschalten von Röntgenstrahlung nicht erforderlich ist. Das trifft ja in der Egel bei QS-Prüfungen an BWS zu (siehe auch § 6 Abs. 1, Satz 3 RöV). Mit freundlichem Gruß K. Ewen
Klaus Ewen

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