Sehr geehrter Herr Prof. Ewen - wie ist das eigentlich mit der Fachkunde 6.2.2- Teleradiologie für Ärzte. Auf der Bescheinigung der Bezirksärztekammer Nordbaden ist vermerkt, die Kenntnisse/Fachkunde dieses Kurses müssen mindestens alle 5 Jahre durch Teilnahme an einem von der zuständigen Stelle anerkannten Kurs aktualisiert werden. Bezieht sich das gezielt auf diesen Teleradiologiekurs oder zählt die Aktualisierung ´allgemeinen´ Strahlenschutzkenntnissen/Fachkunde auch als Aktualisierung der Teleradiogie-Fachkunde ?
zudem wird hin und wieder die meinung vertreten, der Teleradiologiekurs an sich muss nicht aktualisiert werden und wäre eine einmalige Sache.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Bachert
Aktualisierung Fachkunde Teleradiologie
ehr geehrter Herr Bachert, eine kleine Richtigstellung zu Beginn unserer Antwort: Bei Personen, die Tätigkeiten nach Nummer 6.2.2 der Fachkunderichtlinie Medizin nach RöV ausführen, handelt es sich um Ärzte, die nicht über Fachkunde im Strahlenschutz verfügen, für ihre Tätigkeiten im Rahmen einer genehmigten Teleradiologie aber Kenntnisse im Strahlenschutz benötigen. Diese Kenntnisse müssen nach den Vorgaben der Anlage 7.2 der vorgenannten Richtlinie erworben und von der zuständigen Stelle bescheinigt werden (vgl. Paragraph 18a Abs. 3 RöV in Verbindung mit Abs. 1 dieser Regelung). Kenntnisse im Strahlenschutz müssen genau wie Fachkunden alle fünf Jahre durch Teilnahme an einem geeigneten Kurs aktualisiert werden (dies gilt auch für die notwendigen Kenntnisse in der Teleradiologie). Ob ein Kurs für die jeweilige Personengruppe anerkannt und geeignet ist, muss man beim Kursveranstalter oder der anerkennenden Stelle/Behörde erfragen. Dass die Ärztekammern in den Bescheinigungen auf die Aktualisierungspflicht hinweisen, ist aus unserer Sicht in der Praxis sehr hilfreich. Mit freundlichem Gruß K. Ewen
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