Sehr geehrter Herr Prof.Ewen,
in unserem Hause steht für viele Mitarbeiter die Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz an.
Ein leitender Arzt sprach mich an, er habe auf einer Fortbildung gehört, es gäbe eine verkürzte Version für Ärzte und OP Personal. In der Strahlenschutzverordnung kann ich diesbezüglich keine Aussagen finden. Gibt es eine solche Reglung?
Mit freundlichen Grüßen aus dem Seehospital
Michael Becher
Aktualisierung der Fachkunde
Sehr geehrter Herr Becher, die Länge der notwendigen Aktualisierungskurse richtet sich nach den einschlägigen Richtlinien über Erwerb und Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz. Grundsätzlich kann man davon ausgehen, dass die Zeit zur Aktualisierung der Fachkunde für Ärzte und MTRA auf jedem Gebiet (Röntgenverordnung oder Strahlenschutzverordnung) jeweils acht Unterrichtseinheiten beträgt. Wenn die Aktualisierung kombiniert wird (RöV plus StrlSchV), dann können für beide Bereiche zwölf Unterrichtseinheiten ausreichend sein. Diese Regelung gilt auch für Medizinphysik-Experten (MPE). Unterschiedlich können die zeitlichen Anforderungen an die Aktualisierung der Kenntnisse für medizinisches Assistenzpersonal sein. Während z.B. eine Arzthelferin, die als medizinische Fachangestellte Röntgenuntersuchungen technisch durchführt, einen Aktualisierungskurs von 8 Unterrichtseinheiten Dauer besuchen muss, reichen bei OP-Personal, welches ausschließlich auf Anweisung und unter unmittelbarer Aufsicht eines fachkundigen Arztes tätig wird, Aktualisierungskurse mit einer Dauer von 4 Unterrichtseinheiten. Vielleicht kommen die Angaben über verkürzte Versionen der Aktualisierungen aus diesem besonderen Tätigkeitsfeld. Angaben hierzu finden Sie weder in der Röntgenverordnung noch in der Strahlenschutzverordnung sondern nur in der Richtlinie „Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz bei dem Betrieb von Röntgeneinrichtungen in der Medizin oder Zahnmedizin“. Grundsätzlich gilt für alle Aktualisierungen eine Frist von fünf Jahren. Mit freundlichem Gruß K. Ewen
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