Guten Tag,
ich wollte mal nachfragen, ob jemand weiss was ist, wenn man seine Aktualisierung erst nach 5 Jahren und 3 Monaten macht? Hat das irgendwelche Auswirkungen?
Aktualisierung der Fachkunde nach RöV und StrlSchV
Hallo Julia, im Gegensatz zu der ersten Aktualisierung der Fachkunde oder Kenntnisse im Strahlenschutz nach den Übergangsvorschriften der Röntgenverordnung und der Strahlenschutzverordnung verfallen Fachkunde oder Kenntnisse im Strahlenschutz nicht automatisch, wenn die Frist von fünf Jahren überschritten wird. Allerdings sind dann Fachkunde und Kenntnisse in dieser Zeit „mängelbehaftet“. Diese Mängel können durch geeignete Maßnahmen abgestellt werden. Bei einer nur kurzfristigen Überschreitung ist es sicherlich die Regel, dass die Abstellung dieser Mängel durch einen zeitnahen (und erfolgreich abgeschlossenen) Besuch des nächsten Aktualisierungskurses erfolgen wird. Es ist davon auszugehen, dass die von Ihnen genannten drei Monate in den meisten Fällen in diesem zeitnahen Rahmen liegen werden. Andererseits kann die zuständige Stelle die Bescheinigung über die Fachkunde oder die Kenntnisse im Strahlenschutz entziehen oder deren Fortgelten mit Auflagen versehen, wenn der Nachweis über die Aktualisierung nicht oder nicht vollständig vorgelegt wird. Hierzu kann im Einzelfall sicherlich auch die verspätete Aktualisierung gehören. Üblicherweise wird die zuständige Stelle oder die Aufsichtsbehörde solche Fälle prüfen, wenn die Aktualisierung nicht oder erst nach relativ großer Fristüberschreitung vorgelegt wird bzw. wenn systematische Fristüberschreitungen festgestellt werden. In dem von Ihnen beschriebenen Fall gehen wir aufgrund bisheriger Erfahrungen nicht davon aus, dass sich weitere Konsequenzen für die betroffene Person ergeben werden. Diese Aussage ist natürlich keine gesicherte „amtliche“ Feststellung. Wenn man eine solche benötigen sollte, dann empfehlen wir, die zuständige Aufsichtsbehörde zu kontaktieren. Mit freundlichem Gruß K. Ewen
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