Aktualisierung im Strahlenschutz

Hallo Herr Prof Ewen
Ich habe 2013 die Aktualisierung gemacht. Und zwar: Fachkunde im Strahlenschutz nach Paragraph 30 StrSchV sowie nach Paragraph 18a der RöV. Welcher Kurs ist nun für nuklearmedizin und welcher berechtigt mich CTs zu fahren? Da ich nur noch Bereitschaftsdienste im Röntgen mache, möchte ich auch nur dafür die Fachkunde erneuern. Vielen Dank für Ihre Antwort.
b.oberdorf
Sehr geehrte Frau Oberdorf, aus Ihrer Fragestellung könnte man schließen, dass Sie MTRA sind. Denn nur Ärzte und MTRAs können Fachkunde im Strahlenschutz erwerben. Und da Sie hier den Begriff ´CT fahren´ anführen, wäre der Schluss nahe, dass Sie damit die technische Durchführung von CT-Untersuchungen meinen. Wenn das also so sein sollte, müssen Sie diese Fachkunde aktualisieren, und zwar im Rahmen eines entsprechenden Kurses, der (da Sie nuklearmedizinisch nicht mehr tätig sein wollen) nur nach RöV veranstaltet wird (CT ist inbegriffen) und der 8 Unterrichtsstunden dauert. Wo derartige Kurse in Ihrem räumlichen Umfeld veranstaltet werden, kann man im Internet herausfinden oder über die örtlich zuständige Ärztekammer erfahren. Noch ein Tipp: Überlegen Sie sich es noch einmal, ob Sie die Fachkunde nach StrlSchV sicherheitshalber nicht auch aktualisieren wollen, denn ein entsprechender Kurs für StrlSchV und RöV zusammen dauert nur 4 U-Stunden länger als der ´reine´ RöV-Kurs. Aber Ihre StrlSchV-Fachkunde wäre für weitere 5 Jahre gesichert. Mit freundlichem Gruß K. Ewen
Klaus Ewen

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