Sehr geehrter Herr Ewen,
seit Mitte 2012 bin ich als Radiologe im Ausland taetig. Den letzten Aktualisierungskurs hatte ich im Maerz 2012 absolviert.
Um mir eine evtl. spaetere Rueckkehr nach Deutschland nicht unnoetig zu erschweren, beabsichtige ich die Teilnahme an einem weiteren Aktualisierungskurs, das muesste ´offiziell´ ja bis Maerz 2017 stattfinden. Nun werde ich vor April/Mai 2017 vermutlich nicht nach Europa kommen. Ist eine verspaetete Kursteilnahme in meinem Fall ein gangbarer Weg oder wuerde das bedeuten, dass ich meine Fachkunde u.U. verliere?
Vielen Dank, M Krauss
Aktualisierungskurs
Sehr geehrter Herr Krauss, nein, Sie verlieren Ihre Fachkunde im Strahlenschutz grundsätzlich nicht, sondern Sie setzen sozusagen zwischen März 2017 und dem dann möglichst schnell zu absolvierenden Aktualisierungskurs (z.B. Mai 2017) mit Ihrer Fachkunde aus. In dieser Zeit dürften Sie rein formalrechtlich keine Tätigkeiten ausführen, die eine Fachkunde im Strahlenschutz verlangen (z.B. die rechtfertigende Indikation stellen). Um ganz sicher zu gehen, könnten Sie bei der nach Ihrer Rückkehr für Sie zuständigen atomrechtlichen Behörde oder Ärztekammer nachfragen, ob das dort auch so gesehen wird (was ich annehme). Mit freundlichem Gruß K. Ewen
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