Sehr geehrter Herr Prof. Ewen,
es kommt immer wieder vor das Praktikanten jünger wie 18 Jahre bei Untersuchungen dabei sein wollen. Ab welchem alter ist es erlaubt im Strahlenbereich tätig zu sein.
Bis jetzt haben wir 18 Jahre als Grenze genommen.
MfG E. Gijsbers
Altersbegrenzung Strahlenbereich?
Sehr geehrter Herr Gijsbers, mit ´Strahlenbereich´ werden Sie ja wohl hier den Kontrollbereich meinen, und ich gehe davon aus, dass es um Röntgenuntersuchungen geht. Im § 22 RöV (´Zutritt zu Strahlenschutzbereichen´) wird zugelassen, dass Auszubildende oder Studierende zu diesen Zwecken Kontrollbereiche betreten dürfen (§ 22 Abs. 1 Nr. 2c RöV). Im § 31a Abs. 3, Sätze 1 und 2 RöV werden für diese Art beruflicher Strahlenexposition für Personen unter 18 Jahren Grenzwerte festgelegt (z.B. für die effektive Dosis 1 mSv im Kalenderjahr). Für Auszubildende und Studierende im Alter zwischen 16 und 18 Jahren kann die Behörde unter Umständen höhere Werte zulassen (siehe § 31a Abs. 3 Satz 3 RöV). Mit freundlichem Gruß K. Ewen
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