Sehr geehrter Prof. Ewen,
eine Klinik(ein KIS/RIS/PACS)mit zwei Radiologien in verschiedenen Häusern. Befundung zentral in einem Gebäude, dies ist keine Teleradiologie oder?
Vielen Dank!
Anfrage
Hallo Anke, die Teleradiologie im Sinne der RöV bedeutet, dass es ich um eine Untersuchung eines Menschen unter der Verantwortung eines fachkundigen Arztes handelt, der sich nicht am Ort der technischen Durchführung befindet und der mit Hilfe elektronischer Datenübertragung und Telekommunikation insbesondere zur rechtfertigenden Indikation und Befundung unmittelbar mit der Person am Ort der technischen Durchführung in Verbindung steht (vgl. § 2 Nr. 24 RöV). Aufgrund Ihrer Ausführungen gehe ich davon aus, dass die von Ihnen beschriebene Radiologie dort anders erfolgt. Nach Ihren Ausführungen wird die rechtfertigende Indikation im Sinne des Facharztstandards gestellt, d.h. der fachkundige Arzt kann den Patienten sehen und erforderlichenfalls auch körperlich untersuchen. Die Befundung erfolgt zwar nicht unmittelbar an der Modalität sondern an einem zentralen Ort, aber innerhalb der Klinik. Der fachkundige Arzt (Befunder) hat aber auch bei dieser Konstellation jederzeit die Möglichkeit eine weitere Untersuchung durchzuführen oder weitere Maßnahmen unmittelbar mit den weiterbehandelnden Kollegen zu besprechen. Darüber hinaus hat er die Möglichkeit, während der Untersuchung seine Verantwortung wahrzunehmen. Nach unserer Sicht handelt es sich hier nicht um eine Teleradiologie im Sinne der RöV. Das Verfahren unterscheidet sich auch nicht wesentlich von Verfahren, die es früher in der analogen Röntgendiagnostik gab, wo Röntgenaufnahmen dezentral hergestellt wurden, die Befundungen aber zentral z.B. in der Radiologie erfolgten. Wenn Sie allerdings eine wirklich rechtlich belastbare Entscheidung darüber benötigen, ob es sich in Ihrem speziellen Fall (entgegen unserer Meinung) nicht doch um Teleradiologie im Sinne der RöV handelt, empfehle ich Ihnen, mit der zuständigen Aufsichtsbehörde zu sprechen. Mit freundlichem Gruß K. Ewen
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