Sehr geehrter Herr Prof. Ewen,
ich wollte mir zu einer Untersuchung eines Kindes den Röntgenpass ausfüllen lassen inkl. Dosiswerte. Dies lehnte man zuerst ab. Auf mein Bitten hin wurden 2 Werte ohne Maßeinheit eingetragen (Es war wohl KV-Wert und Ams?) Ich hatte dann darum gebeten, die Flächendosiswerte einzutragen, da die anderen Werte für mich nicht so relevant sind. Da dies nicht so einfach möglich wäre hat man mich um mehrere Tage vertröstet. Dies macht mich jetzt alles etwas skeptisch. Es handelte sich um ein digitales Gerät. Da müsste es doch kein Problem sein, die Daten herauszubekommen. Sind solche Werte nicht auch aufzeichnungspflichtig?
Viele Grüße
A.Krause
Angabe der Röntgendosis
Sehr geehrte Frau Krause, die Röntgenverordnung verpflichtet den „Betreiber“ einer medizinischen Röntgeneinrichtung, der untersuchten Person einen sogenannten Röntgenpass anzubieten/auszustellen (vgl. § 28 Abs. 2 Satz 2 und 3 RöV). Dieser Röntgenpass enthält aber in der Regel keine Angabe zur applizierten Dosis. Daneben ist der „Betreiber“ verpflichtet, der untersuchten Person auf deren Wunsch eine Abschrift bestimmter Aufzeichnungen nach § 28 Abs. 1 RöV zu überlassen. Dazu gehören auch Angaben zur Berechnung der Strahlenexposition des Patienten, soweit diese am Gerät erfasst bzw. angezeigt worden ist, oder die zu deren Ermittlung erforderlichen Daten und Angaben (vgl. § 28 Abs. 2 Satz 1 RöV). Daraus ist erkennbar, dass die RöV nicht unbedingt die sofortige Aufzeichnung der Strahlenexposition des Patienten verlangt sondern auch deren spätere Ermittlung aus den vorliegenden Daten zulässt. Dabei ist nicht festgelegt, dass der „Betreiber“ diese Dosisermittlung für einen Patienten durchführen muss. Ob der Betreiber der Röntgeneinrichtung in dem von Ihnen geschilderten Fall tatsächlich über die Aufzeichnungen zur direkten Angabe/Anzeige der Strahlenexposition des Patienten (z.B. Dosisflächenprodukt) oder über die Angaben, die zu einer späteren Ermittlung der Patientenexposition führen, verfügt, ist von hier nicht festzustellen, da man dafür die Gerätekonfiguration kennen muss. Weiterhelfen könnte Ihnen in dieser Hinsicht ggf. die zuständige Strahlenschutzbehörde. Mit freundlichem Gruß K. Ewen
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