Anwesenheit eines fachkundigen MPE in der Nuklearmedizin

Sehr geehrter Herr Prof. Ewen,

gerne möchte ich eine Frage stellen, die mit der Röntgendiagnostik nicht in direktem Zusammenhang steht, hoffe aber, dass Sie mir vielleicht trotzdem weiterhelfen können. Wann ist bei einer nuklearmedizinischen Therapiestation die Anwesenheit des fachkundigen MPE erforderlich? Ausschließlich während bestimmter Tätigkeiten (z. B. zur Dosisberechnung, bei der Applikation, bei Entlassungen) oder ist eine generelle Anwensenheit sicherzustellen? Ist auch eine Rufbereitschaft sicherzustellen, um nachts oder am Wochenende einen fachkundigen MPE hinzuziehen zu können?

Ich würde mich freuen, wenn Sie mir bezüglich dieser Fragen weiterhelfen könnten.
galileo1982
ehr geehrte/r Frau/Herr Punsmann, in unserer Antwort gehen wir mal davon aus, dass es sich nicht um eine Standardtherapie handelt, d.h. die vorgesehene Therapie bedarf in der Regel einer individuellen Bestrahlungsplanung (vgl. Nr. 5.2.1.3 Richtlinie Strahlenschutz in der Medizin). In diesem Fall muss der MPE nach den Genehmigungsvoraussetzungen des § 9 Abs. 3 Nr. 1 StrlSchV als weiterer Strahlenschutzbeauftragter bestellt werden und er muss als solcher seine Aufgaben im Sinne der §§ 32 und 33 StrlSchV erfüllen. Hierfür ist es u.E. mindestens erforderlich, dass der als Strahlenschutzbeauftragter bestellte MPE während der Anwendungen radioaktiver Stoffe am Menschen (vgl. Nr. 5.2 Richtlinie Strahlenschutz in der Medizin) erreichbar ist und im Bedarfsfall schnellstmöglich zum Umgangsort kommen kann, um dort ggf. korrigierend eingreifen zu können. Dies sollte aber nur als Grundsatz verstanden werden. Im Einzelfall kann und wird die zuständige Behörde weitere Anforderungen (z.B. ständige Anwesenheit) treffen. Anders sieht es aus, wenn nur Standardtherapien (ohne individuelle Bestrahlungsplanung) ausgeführt werden. In diesen Fällen muss nachgewiesen werden, dass ein MPE für bestimmte Aufgaben verfügbar ist. Seine Bestellung zum Strahlenschutzbeauftragten ist bei diesen Therapien nicht erforderlich. Auch eine (ständige) Erreichbarkeit bei einzelnen Anwendungen ist unserer Meinung nach nicht gefordert. Mit freundlichem Gruß K. Ewen
Klaus Ewen

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