Arbeitsschutzuntersuchung

Sehr geehrter Herr Professor Ewen,
Ich bin Strahlenschutzbeauftragte für unsere Außendienstmitarbeiter, die des öfteren im HK-Labor tätig sind ( 3-5 x pro Monat). Alle werden mit Plakette überwacht. Alle werden z.Z. einer Arbeitsschutzuntersuchung nach G 42 unterzogen.
Ist bei den Mitarbeitern auch eine medizinische Strahlenschutzuntersuchung Vorschrift? Alle Mitarbeiter fallen sicher in die Kategorie B.

Vielen Dank im vor aus
mit freundlichem Gruß
mariello
Sehr geehrte Frau Mariello, Sie wissen sicherlich, dass nach § 37 Abs. 1 RöV beruflich strahlenexponierte Personen der Kategorie A der Pflicht zur arbeitsmedizinischen Vorsorge unterliegen, dass diese Forderung aber für Exponierte der Kategorie B routinemäßig nicht besteht, es sei denn die zuständige Behörde würde das anordnen (§ 37 Abs. 4 RöV). Welche Personen nun in welche Kategorien eingeteilt werden müssen, ist grundsätzlich eine Angelegenheit des/r zuständigen Strahlenschutzbeauftragten. Im vorliegenden Fall wären Sie das. Normalerweise ordnet man Personen, die im HK-Labor, also dort im Kontrollbereich, beruflich tätig sind, wegen der relativ langen Durchleuchtungszeiten bei Herzkatheteruntersuchungen in die Kategorie A ein. In Ihrem Fall ist die Zahl dieser Untersuchungen (´3-5 x pro Monat´) aber so gering, dass mir eine Einteilung in die Kategorie B als ausreichend erscheint (ich gehe davon aus, dass Schutzkleidung getragen wird), so dass dann die oben geschilderte Vorsorgeuntersuchung nach der Röntgenverordnung entfallen könnte. Mit freundlichem Gruß K. Ewen
Klaus Ewen

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