Arzthelferin und Teleradiologie

Sehr geehrter Herr Prof. Ewen,
Arzthelferinnen mit Röntgenschein dürfen ja keine CT´s mit Teleradiologie im Bereitschaftsdienst durchführen. Nun steht uns nur eine Handvoll MTRA´s im Rufdienst zur Verfügung, so dass ca. 80% des Monats abgedeckt wäre. Die restlichen 20% sollen weiterhin von den diensthabenden Arzthelferinnen durchgeführt werden. Wie sollen wir uns verhalten, und darf der Arbeitgeber eine solche Anordnung über bestehende Gesetze hinaus, tätigen. Wir sind total verunsichert. Was ist, wenn was passiert?
Danke im Voraus. Catherin
flyhorse
Hallo Cathrin, es ist richtig, dass eine MFA, also auch beispielsweise eine Arzthelferin, im Rahmen der Teleradiologie nicht mit der technischen Durchführung einer Röntgenuntersuchung betraut werden darf, sondern nur eine MTRA (siehe § 3 Abs. 4 Nr. 2 RöV). Die RöV lässt zwar zu (siehe § 33 Abs. 6), dass die zuständige Behörde gestatten kann, von gewissen, in diesem Absatz aufgezählten Regelungen der RöV abweichen zu dürfen, aber der § 3 Abs. 4 ist in dieser Aufzählung nicht enthalten. Fazit: Auch Ihr Arbeitgeber muss einen Verordnungstext (hier denjenigen der RöV) einhalten und darf eine Berufsgruppe, wie die Ihre, im Rahmen der Teleradiologie für die technische Durchführung einer Röntgenuntersuchung nicht einsetzen. Mit freundlichem Gruß K. Ewen
Klaus Ewen

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