Sehr geehrter Herr Professor,
müssen Datensätze, die zur Planung von Ops, z.B. bei dentalen Implantaten, genauso wie der orginale Datensatz aufbewahrt werden?
Ich bedanke mich für Ihre Antwort!
Mit freundlichen kollegialen Grüßen
H. Diewald
Aufbewahrung von DVT-Datensätzen zur Planung
Sehr geehrte/r Frau/Herr Dr. Diewald, wenn in diesen OP-Planungen, die mit DVT durchgeführt werden, auch radiologische Datensätze enthalten sind, weil man für diese Planungen Röntgenbilder benötigt, kann man folgendes ganz pauschal sagen: Es ist egal, zu welchem Zweck radiologische Daten und Bilder, die mit einer Röntgentätigkeit zu tun haben, entstehen und wofür sie benötigt werden, sie fallen alle unter die Bestimmungen des § 28 RöV („Aufzeichnungspflichten“). Sie müssen also aufbewahrt werden. Mit freundlichem Gruß K. Ewen
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