Aufenthalt im Kontrollbereich

Sehr geehrter Herr Prof. Ewen,
wir haben in unserer Klinik Schüler zur Ausbildung in der Gesundheits-und Krankenpflege. Im Rahmen ihrer Ausbildung müssen sie auch im OP eingesetzt werden.
Was müssen wir beachten,bzw. tun wenn Schüler während einer Durchleuchtung (Chirurgisch oder bei SM-Implantation)im OP Saal anwesend sind ?
Besonders, wenn die Schüler noch keine 18 Jahre alt sind ?
Mit freundlichen Grüßen
W. Bachert
Ltd. MTRA
Wolle1207
Sehr geehrter Herr Bachert, man muss damit rechnen, dass sich dieser Schüler bei Anwesenheit im OP mit eingeschalteter Röntgenstrahlung im Kontrollbereich aufhalten wird. Das darf er auch (siehe § 22 Abs. 1 Nr. 2c RöV). Dazu muss er Personendosimeter (§ 35 Abs. 1 und 4 RöV) und Schutzkleidung (§ 21 Abs. 1 RöV) tragen. Der Dosisgrenzwert z.B. für die effektive Dosis 1 mSv/a darf, falls die Behörde keine höheren Werte zulässt, nicht überschritten werden (§ 31a Abs. 3 RöV). Außerdem muss der Schüler in die Unterweisung nach § 36 RöV mit einbezogen werden. Mit freundlichem Gruß K. Ewen
Klaus Ewen

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