Ausbildungsvoraussetzungen DXA

Sehr geehrter Herr Prof. Ewen!

Ich habe eine Mitarbeiterin mit der Ausbildung zur ZFA (Zahnmedizinische Fachangestellte). Sie verfügt über den ´Röntgenschein´ für den Bereich Zahnmedizin.

Darf Sie mit der entsprechenden Herstellereinweisung DXA-Messungen bei uns durchführen? Falls nein, welche Qualifikation müsste sie erwerben?

Perspektivisch würde ich Sie auch gerne im konventionellen Röntgen einsetzen. Wie sieht es da aus?

Vielen Dank!
ahlers
Sehr geehrter Herr Dr. Ahlers, seitens einer ZFA reicht der Erwerb der Kenntnisse im Strahlenschutz für das Gebiet der Zahnmedizin zur technischen Durchführung von DXA-Messungen nicht aus. Es gibt 2 Möglichkeiten: Entweder sie erwirbt diese speziellen ´DXA-Kenntnisse´ (10 Unterrichtsstunden nach Anlage 8.1 der Fachkunde-Richtlinie Medizin RöV) oder, falls spätere Tätigkeiten in der konventionellen Röntgendiagnostik nicht ausgeschlossen sein könnten, sie erwirbt die Kenntnisse im Strahlenschutz für das gesamte Gebiet der Röntgendiagnostik (90 Uh nach Anlage 8 der genannten Richtlinie). Letztgenannte Kenntnisse schließen DXA-Messungen mit ein. Mit freundlichem Gruß K. Ewen
Klaus Ewen

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