Sehr geehrter Herr Prof. Ewen,
welchen baulichen Strahlenschutz muss eine Zwischenwand besitzen, wenn in zwei benachbarten Zimmern die Patienten quasi Kopf gegenüber Kopf liegen (wenige 1,5m, Zwischenwand Gips) und mit einem mobilen Aufnahmegerät geröntgt wird.
Im Musterprüfbericht 2.2.1 habe ich sogar gefunden, dass die bautechnischen Strahlenschutzvorkehrungen mit ´entfallen´ durch den Sachverständigen angekreuzt werden können!?
Wenn ein 2. Patient im Zimmer liegt, dann wird darauf geachtet, dass entweder die 1,5m eingehalten werden oder man Abschirmungen erhält, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass man im Nachbarzimmer nachschaut, ob da auch ein Patient liegt ... oder ist es vernachlässigbar, wenn man annimmt, dass die Köpfe jeweils 50cm entfernt voneinander liegen und die Gipswand zusätzlich abschirmt?
Besten Dank und viele Grüße
Baulicher Strahlenschutz mobiles Röntgengerät
Sehr geehrter Herr Awe, die Abschirmung von medizinisch genutzten Röntgeneinrichtungen wird üblicherweise nach der DIN 6812 berechnet. In die Berechnung gehen als wesentliche Parameter Röhrenspannung, Einschaltzeit bzw. Betriebsbelastung (in mA min/Woche), Abstand zwischen Strahlenquelle und zu schützendem Ort und der dort geltende Grenzwert (mSv pro Jahr oder pro Woche) ein. Bei mobilen Röntgendiagnostikgeräten ist normalerweise die Einschaltzeit bzw. Betriebsbelastung nicht so hoch anzusetzen wie bei stationären Einrichtungen, so dass es durchaus sein kann, dass in bestimmten Einzelfällen (ausreichend große Abstände zu den Aufenthaltsplätzen von Personen) auf eine bauliche Abschirmung verzichtet werden kann. Wenn wir für den von Ihnen geschilderten Fall mal eine Abschirmung zwischen diesen beiden Räumen abschätzen wollen, dann gehe ich mal von folgenden Parametern aus: Röhrenspannung: 90 kV, Betriebsbelastung: 1/6 des Wertes bei stationären Geräten, also sagen wir: 70 mA min/Woche, Abstand Patient zu Patient in den beiden Räumen (´von Mitte zur Mitte´): 2 m, Grenzwert: 1 mSv/a (= 0,02 mSv/Woche). dann sollte die Wand, so sie aus Gips besteht, etwa 10 cm dick sein (10 cm Gips entspricht in etwa 0,4 mm Blei). Mit freundlichem Gruß K. Ewen
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