Sehr geehrter Herr Prof. Ewen,
in unserer Klinik kam die Frage auf, ob schwangere Ärztinnen CT-Transporte zwecks Überwachung von intensivpflichtigen Patienten durchführen dürfen.
Natürlich soll dabei gewährleistet sein, dass die Kolleginnen sich während der eigentlichen Untersuchung im Bedienerraum aufhalten. Die Frage ist, ob die Kolleginnen bei der Vor- und Nachbereitung der Untersuchung im CT-Raum anwesend sein dürfen, sprich dass bei den modernen CT-Geräten grundsätzlich außerhalb des eigentlichen CT-Scans ein erhöhte Strahlenbelastung ausgeschlossen werden kann! Für Ihre Antwort besten Dank!
Begleitung von CT-Transporten durch schwangere Ärztinnen
Sehr geehrte Frau Dr. Weber, in Umgebung einer medizinischen Röntgeneinrichtung, also auch eines Computertomographen, kann dann und nur dann eine Strahlenemission auftreten, wenn die Röntgenstrahlung explizit eingeschaltet wird. Und nur dann ist eine Exposition des Personals im Röntgenraum, der jetzt zum Kontrollbereich wird, möglich, und zwar durch die hauptsächlich vom Patienten ausgehende Röntgenstreustrahlung, gegen die man sich durch Tragen entsprechender Schutzkleidung schützen muss. Alle Räume außerhalb des Röntgenraumes (auch der sog. Bedienraum) sind in der Regel durch bauliche Maßnahmen (z.B. abgeschirmte Wände, Bleifolien in den Türen) geschützt, so dass dort Strahlenexpositionen vernachlässigbar sind und sich schwangere Ärztinnen oder Assistentinnen gefahrlos aufhalten können. Fazit: Außerhalb der Einschaltzeiten, z.B. zur Erzeugung von CT-Scans, ist diagnostisch genutzte Röntgenstrahlung aus eindeutigen physikalischen Gründen nicht existent. Nirgendwo! Mit freundlichem Gruß K. Ewen
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