Sehr geehrter Herr Prof. Ewen,
ich bin so eben als Radiologe mit der Situation konfrontiert worden, dass bei einer relativ adipösen Schwangeren in der 8.SSW eine ERCP mit Steinextraktion durchgeführt worden ist. Alle Strahlenschutzmittel wurden angewandt. Der Uterus lag natürlich nicht im Nutzstrahl Die Durchleuchtungszeit betrug 10 sec. Die Gesamtdosis(DFP) bei 4µGy/qm. In der Stufenabschätzung geht man ja davon aus, dass nur Durchleuchtungszeiten, in denen der Uterus im Nutzstrahlenbündel liegt berechnet werden.Da der Uterus nicht betroffen war habe ich es bei der Einschätzung der Uterusdosis unter 20mSv gelassen. Patientin ist informiert. Ich habe bezüglich der Uterusdosis erstmal Entwarnung gegeben, aber liege ich da richtig? Muss man doch eine Berechnung nach Stufe 2 machen?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Guido Kindervater
Berechnung Uterusdosis
Sehr geehrter Herr Kindervater, es tut mir Leid, dass ich Ihnen, der ja zu den „Stammgästen“ im Forum RöV zu zählen ist, mitteilen muss, dass wir derartige Expositionsberechnungen, vor allem aus rechtlichen Gründen nicht mehr durchführen wollen - und ganz besonders nicht im Forum RöV. Ich möchte dies dadurch begründen, dass aus unserer Sicht in derartigen Fällen, die ggf. das ungeborene Kind oder die Gesundheit der werdenden Mutter betreffen können, eine auch gerichtlich belastbare Aussage erfolgen sollte, die nach unserer Auffassung vom Forum RöV aus rechtlichen Gründen nicht erbracht werden kann und möglicherweise auch nicht erbracht werden darf. Wir möchten Ihnen empfehlen, sich über die Fachgesellschaften DGMP oder APT an MPE aus dem Bereich Röntgendiagnostik zu wenden, falls Sie bei Ihrer eigenen Recherche unsicher sein sollten. Ich hoffe, Sie haben Verständnis für diese Absage und unsere Begründung dafür. Sonst sind wir „strahlenschutzmäßig“ immer für Sie da. Mit freundlichem Gruß K. Ewen
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