Beruflich Strahlenexponierte Personen

Sehr geehrter Herr Prof Ewen

Wahrscheinlich wurde die Frage schon mehrfach gestellt, möchte mich auch nur kurz absichern.
Für mich gilt eine Person, die sich regelmäßig
im unmittelbaren Bereich weniger als 100 cm von einem BV aufhält sagen wir mal mit einer Einschaltzeit von ca. 3 min bis 10 min am Tag im Mix von Hüft-Schulter-Urologischen Eingriffen als strahlenexponiert Person. Denn ich kann nicht sicher sagen ob dieser Person die vorgeschrieben Grenzwert für Kategorie B immer unterschreitet.
Ergo deshalb auch ab 2019 angemeldet sein muss und seine eigene Strahlenschutznummer bekommen muss?
Liebe Grüsse und besten Dank in voraus.

franz-josef.falkenberg
Sehr geehrter Fragesteller, zu Ihrer Frage verweisen wir erst einmal auf unsere Antwort zur Frage 3176 (Nr. 3). Erläuternd wollen wir hier noch ausführen, dass die neue Strahlenschutzverordnung am 5.12.2018 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde und nach § 64 Abs. 1 für Personen, die im Kontrollbereich einer Röntgeneinrichtung tätig sind, grundsätzlich Personendosimetrie erforderlich ist. Auf die Durchführung der entsprechenden Messungen darf nur verzichtet werden, wenn die zuständige Behörde diesem explizit zustimmt. Die gilt auch dann, wenn Personen nur kurzzeitig im Kontrollbereich einer Röntgeneinrichtung tätig werden (wie von Ihnen beschrieben). Unserer Meinung nach gilt: Sie rüsten die Personen mit einem Dosimeter der zuständigen Messstelle aus und lassen dieses regelmäßig von der Messstelle auswerten oder Sie beantragen bei der zuständigen Strahlenschutzbehörde die Zustimmung, um auf diese Messungen verzichten zu dürfen. Mit freundlichem Gruß K. Ewen
Klaus Ewen

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