Bestellung eines Strahlenschutzbeauftragten für die Teleradiologie

Sehr geehrte Damen und Herren

Wir wollen in naher Zukunft mit der Teleradiologie starten nun fehlt uns zum Antrag noch ein oder mehrere Strahlenschutzbeauftragten für die Teleradiologie am Ort der technischen Durchführung.
Wie viele müssen denn bestimmt werden und warum müssen überhaut die SSB dann auch immer erreichbar sein?
Vielen Dank im Vorfeld...
dentzer
Sehr geehrte/r Frau/Herr Meier, unabhängig davon ob eine Röntgeneinrichtung im Rahmen der Teleradiologie oder im Regelbetrieb genutzt wird, schreibt die RöV vor, dass die Leitung und Beaufsichtigung des Betriebs durch einen entsprechend fachkundigen Arzt erfolgen muss. Dieser kann die Aufgabe als sogenannter fachkundiger Strahlenschutzverantwortlicher (z.B. In der eigenen Praxis) oder als Strahlenschutzbeauftragter (z.B. In einer Klinik) wahrnehmen. Diese fachkundige Person hat insbesondere dafür zu sorgen, dass die Schutzvorschriften der RöV eingehalten werden, was bei einem teleradiologischen Betrieb nicht trivial sein dürfte. Daneben muss der fachkundige Strahlenschutzbeauftragte auch korrigierend eingreifen, wenn es zu Probleme, Stör- oder Unfällen kommt. Wieviel Strahlenschutzbeauftragte erforderlich sind, hängt sicherlich von der Betriebszeit ab und sollte mit der zuständigen Aufsichtsbehörde geklärt werden. Mit freundlichem Gruß K. Ewen
Klaus Ewen

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