Bildwiedergabesysteme - Richtline zur Sachverständigenprüfung

Sehr geehrter Herr Prof. Ewen

Auf Grund des Entwurfs der SV-RL kam in unserem Unternehmen die Frage nach der Umsetzung für Befundungsmonitore auf.
Für die Projektionsradiographie werden für die Mindestanforderung bei der Matrix des BWGs >= 1600 x >=1200 gefordert.

Wie verhält sich diese Anforderung in Bezug auf die Bildkette? Das Problem entsteht bei der Übertragung der Bilddaten vom Bildverstärker/Flat Panel zum Monitor. Angenommen, der Monitor würde die geforderten Anforderungen erfüllen allerdings die verwendete Kamera im Bildverstärker und der Bildverstärker kann diese Matrix nicht liefern, müssen dann die entsprechenden Kameras auch nachgerüstet werden um die geforderte Matrix am Monitor darstellen zu können? Also die Kameraauflösung auch auf die geforderte Matrix von mind. 1600x1200 angepasst werden.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

Mit freundlichen Grüßen

Franziska
fsoergel
Hallo Franziska, die Antwort auf Ihre Frage ist - nach Rücksprache mit einem medizinphysikalischen Kollegen - ganz knapp: Die Festlegung der Matrixgröße bezieht sich nur auf das Bildwiedergabesystem, die Matrixgröße des Detektorsystems bleibt hiervon unberührt. Wichtig ist, dass die Matrixgröße des Bildwiedergabesystems sicherstellen soll, dass eine Eins-zu-Eins-Darstellung der Pixelwerte des Bildempfängersystems auf das Bildwiedergabesystems gewährleistet ist. Mit freundlichem Gruß K. Ewen

Klaus Ewen

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