Bleigleichwert Trockenbau
Sehr geehrte Damen und Herren.Ich werde ein digitales Gerät für Orthopantomographie und Fernröntgenseitenbild erwerben. Wie muss ich den Bleischutz bei der Trockenbauwand gestalten. Reichen 0,5 mm aus? MfG
Sehr geehrte Frau Attin, man muss zwischen Wandbereichen unterscheiden, die nicht von der Nutzstrahlung getroffen werden können, also nur gegen sog. Störstrahlung abzuschirmen sind, und dem Wandbereich, der eine Abschirmung gegen Nutzstrahlung von Fernröntgenaufnahmen erfordert. Eine Abschirmung mit einem Bleigleichwert von 0,5 mm reicht für alle Wände aus, mit Ausnahme der Wand, auf die die Nutzstrahlung beim Fernröntgenbetrieb gerichtet ist. Der in diesem Fall erforderliche Bleigleichwert hängt vom Abstand zwischen Röntgenstrahler und abzuschirmendem Aufenthaltsplatz und von dem dort festzulegenden Dosisgrenzwert ab. Sollte der Abstand im Bereich zwischen 2,0 bis 2,5 m liegen und der Grenzwert 1 mSv im Jahr betragen, dann wäre für die Abschirmung der Nutzstrahlung im Fernröntgenbetrieb ein Bleigleichwert von 1,25 mm erforderlich. Die Bestimmung des baulichen Strahlenschutzes in der Röntgendiagnostik geschieht nach DIN 6812 („Medizinische Röntgenanlagen bis 300 kV – Regeln für die Auslegung des baulichen Strahlenschutzes“). Sie werden verstehen, dass wir keine Garantie für diese Auskunft übernehmen können. Ich empfehle Ihnen, sich diesbezüglich mit der Lieferfirma dieser Röntgeneinrichtung in Verbindung zu setzen oder vielleicht mit einem behördlich bestimmten Sachverständigen, der auch später nach Fertigstellung der Installation die Überprüfung des Strahlenschutzes nach § 4 Abs. 2 RöV vornehmen soll (Liste der Sachverständigen im jeweiligen Bundesland: siehe Internet). Mit freundlichem Gruß K. Ewen
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