Bleischutzbrillen

Sehr geehrter Herr Prof Ewen, 2012 wurde hier schon mal die Frage zu den Bleischutzbrillen gestellt. Die ICRP-Empfehlung
Grenzwert der Organdosis für die Augenlinse 20 mSv/Jahr muss bis 2018 umgesetzt werden. Die Statistiken zeigen ja ein 3fach erhöhtes Risiko für Katarakte bei interventioneller Radiologie. Erste Messungen mit Stirndosimeter durch unseren Physiker haben ergeben, dass die Werte bereits heute deutlich drunter liegen. Müssen daher den betroffenen Mitarbeitern keine Bleischutzbrillen z.B. im HKL, Angiographie oder ERCP zur Verfügung gestellt werden? Vielen Dank, MfG, B.Eckert
bernhard.eckert
Sehr geehrter Herr Eckert, in der sog. Sachverständigen-Prüfrichtlinie (siehe Internet), nach der behördlich bestimmte Sachverständige Röntgeneinrichtungen überprüfen müssen (vor Inbetriebnahme und wiederholend alle 5 Jahre), findet man in dem Prüfberichtsmuster 2.2.3 für „kombinierte Aufnahme- und Durchleuchtungsgeräte“, mit denen auch die von Ihnen aufgeführten radiologischen Maßnahmen durchgeführt werden, unter der Prüfposition 03E01 („Persönliche Schutzausrüstung“), dass bei diesen Spezialarbeitsplätzen unter anderem auch Schutzbrillen vorgehalten werden müssen. Ich persönlich halte das auch schon nach dem ALARA-Prinzip („Dosis so gering wie sinnvollerweise möglich“)für richtig, bei den hier zur Diskussion stehenden Maßnahmen Schutzbrillen zu tragen, vor allem dann, wenn sonst keine geräteintegrierte Streustrahlenschutzeinrichtungen verfügbar sind (siehe Prüfposition 03E06 im Muster 2.2.3). Ich finde das für Ihr radiologisches Personal erfreulich, dass Ihr Physiker diese relativ geringen Dosiswerte in der Nähe der Augenlinse ermitteln konnte. Aber ob diese für die „radiologische Szene“ insgesamt repräsentativ sind, ist die große Frage. Ich bin gespannt, wie das Augenschutzproblem für die sog. Hochdosisuntersuchungen gemanagt wird, wenn der diesbezügliche Grenzwert von 20 mSv/a rechtlich bindend geworden ist. Mit freundlichem Gruß K. Ewen
Klaus Ewen

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