Sehr geehrter Herr Professor Ewen,
ich hatte vor einiger Zeit einen CDMAM ´Experten´ Schein bei Ihnen gemacht, damals an 5MP Befundungsmonitoren,jetzt, nach neuen Normen kann man die CDMAM Prüfung am Notebook Softwaregestützt auswerten, feine Sache...Aber:
Meine Frage: Ist dieser Experten Schein jetzt noch erforderlich oder darf jetzt jeder der die Fachkunde nach R6 hat diese Prüfung durchführen?
Herzlichen Dank und freundliche Grüße! Ralf Stolpe-Jazbinsek
CDMAM
Sehr geehrter Herr Stolpe-Jazbinsek, nach Kapitel 7 in der „Fachkunde-Richtlinie Technik nach der RöV“ wird für die Qualifikation von behördlich bestimmten Sachverständigen eine Einweisung in die Sachverständigentätigkeit verlangt (Abschnitt 7.1.3). Speziell für die Prüfung von digitalen Mammographiegeräten ist zu diesem Zweck neben den „normalen“ Anforderungen (siehe Anlage K der RL) die Mitwirkung an 10 Prüfungen nach Abschnitt 3.1.3.3 der „alten“ QS-RL erforderlich (in der neuen QS-RL vom 23.6.2014: siehe Kap. 3.4) oder – alternativ - die erfolgreiche Teilnahme an einem anerkannten Kurs zur Prüfung nach Abschnitt 3.1.3.3 der alten QS-RL (jetzt Kap. 3.4 der neuen QS-RL). Diese als CDMAM-Kurs bezeichnete Veranstaltung war damals (2007) nur für Sachverständige konzipiert worden, nicht aber für Mitarbeiter/innen von Herstellern/Lieferanten. Diese sollen neben der Erlangung ihrer Fachkunde im Strahlenschutz nach R6, was Mammographiegeräte betrifft, firmenintern weitergebildet werden. Da diese Regelungen schon damals nicht immer einheitlich ausgelegt wurden und wohl auch heute unterschiedlich verstanden werden (siehe u.a. Ihre Anfrage), möchte ich empfehlen, in entsprechenden Einzelfällen die zuständige Behörde zu kontaktieren. Mit freundlichem Gruß K. Ewen
Derzeit wird auf die Antwort eines Experten gewartet. Sobald dieser seine Antwort eingegeben hat können Sie gern Nachfragen oder ergänzend Antworten.
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