Guten Tag Hr. Prof. Ewen.
Ich hätte folgende Fragen speziell zu CT-Aufklärungen. So wie ich bereits gelesen habe, ist die Aufklärung nur im ärztlichen Berufsrecht relevant. Dessen ungeachtet würde mich trotzdem interessieren, ob ein stationärer Patient innerhalb seines Aufenthaltes vor jeder CT-Untersuchung immer wieder neu aufgeklärt werden muss oder ob eine Aufklärung bei der ersten CT-Untersuchung alle folgenden CT-Untersuchungen mit abdeckt? Die zweite Frage ist, da die RöV eine Patientenaufklärung im Rahmen einer Röntgenuntersuchung nicht vorsieht, muss ich als MTRA überhaupt kontrollieren, ob eine solche vorliegt? Da wir auch teleradiologisch arbeiten, wird diese Kontrolle von den Teleradiologen von uns verlangt. Ich bedanke mich schon im Vorfeld für die Antworten. Mit freundlichen Grüßen Ch. Maindorfer
CT-Aufklärung
Sehr geehrter Herr Maindorfer, zur Aufklärung, insbesondere bei CT-Untersuchungen, verweisen wir auf unsere Antwort zur Forum-Anfrage 2032. Dementsprechend ist unseres Erachtens eine Patientenaufklärung bei jeder CT-Untersuchung erforderlich. Eine Ausnahme könnte sich ergeben, wenn von Beginn an mehrere CT-Untersuchungen gerechtfertigt werden und die Aufklärung zu Beginn auch alle geplanten Folgeuntersuchungen einbezieht und dieses auch dokumentiert wird. Die Verantwortung für die Patientenaufklärung liegt grundsätzlich bei den fachkompetenten Ärzten (vgl. Antwort zur Frage 2032). Unserer Meinung nach muss der Teleradiologe die Patientenaufklärung mit dem Arzt vor Ort absprechen, der über spezielle Kenntnisse im Strahlenschutz verfügen muss. Eine Kontrolle der Patientenaufklärung durch MTRA, die vor Ort technisch durchführen dürfen, ist in der RöV nicht vorgesehen. Belastbare Auskünfte zu Ihrer Frage bekommen Sie nach unserem Wissen von den Rechtsabteilungen der Ärztekammern. Mit freundlichem Gruß K. Ewen
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