CT-Fachkunde für MFA zur Sicherstellung der Patientenversorgung

Ich möchte eine Diskussion über folgendes Thema anregen: Es ist ein Fakt, dass weniger MTRA ausgebildet werden als benötigt. Hilfsweise muss daher die Radiologie vor allem in kleineren Kliniken auch in Bereitschaftsdiensten zunehmend auf Medizinische Fachangestellte zurückgreifen. Dies wird dann zum Problem, wenn die Klinik im Bereitschaftsdienst auf eine teleradiologisch betreute Computertomographie angewiesen ist. Die Röntgenverordnung schreibt hierfür die Anwesenheit eines/einer MTRA vor.
Wahrscheinlich nicht nur im ländlichen Raum wird es wegen des Mangels an MTRA zunehmend schwierig, dieser Vorschrift nachzukommen. Die adäquate Versorgung der Patienten, die einer Computertomographie während des Bereitschaftsdienstes bedürfen, ist in Frage gestellt.
Dass eine MTRA am Ende ihrer Ausbildung über eine weitaus fundiertere Ausbildung in der Röntgendiagnostik verfügt als eine unspezifisch ausgebildete MFA, steht außer Frage. Dennoch erlangen viele MFA in der täglichen Arbeit ausreichend Kenntnisse und Routine, um ein CT selbstständig anfertigen zu können. Es ist nun zu überlegen, ob man einer entsprechend qualifizierten MFA nicht die CT-Fachkunde ermöglichen könnte. Denkbar wäre z.B. die Fachkunde für eine MFA, nachdem sie nachweislich 1 Jahr ganztags unter Aufsicht eines Fachkundigen in der Computertomographie eingesetzt war und zusätzlich einen Theoriekurs mit Abschlussprüfung geleistet hat (in etwa analog zu der „Fachkraft Mammadiagnostik“).
Ich halte es für sinnvoll, auf eine entsprechende Gesetzesänderung hinzuwirken.
beus
Sehr geehrter Herr Dr. Beus, mit Ihrem Vorschlag, eine Diskussion über die Möglichkeiten eines Fachkundeerwerbs für ´qualifizierte´ MFAs anzuregen, befinden Sie sich mit uns im Forum RöV auf derselben Seite. Wir wissen aus unserer Erfahrung seit einigen Jahren um dieses Problem und haben auch schon mit vielen Fachleuten aus unterschiedlichen Bereichen (z.B. mit Radiologen, Medizinphysik-Experten) über Lösungsmöglichkeiten diskutiert. Aus Kliniken und Praxen wurde oft darauf hingewiesen, dass es unter den MFAs qualifizierte Personen gibt, die aufgrund ihres fachlichen Interesses, ihrer zum Teil guten Ausbildung und ihrer langjährigen beruflichen Erfahrung durchaus auch in der Lage wären, gewisse Teilgebiete einer MTRA-Tätigkeit kompetent auszuführen. Eine Zusatzausbildung könnte noch bestehende Lücken füllen. Tatsächlich aber ist eine Problemlösung in diesem Bereich gar nicht trivial. Sie ist vor allem keine Angelegenheit des rechtlichen Strahlenschutzes, z.B. der RöV. Das Problem liegt bei den im MTA-Gesetz eng formulierten Begrenzungen, die keine Möglichkeit vorsehen, dass MFAs eine Fachkunde für die technische Durchführung in der Radiologie erwerben können.Sie weisen diese „vorbehaltenen Tätigkeiten“ daher nur MTRAs mit entsprechender Berufserlaubnis zu. Das MTA-Gesetz erlaubt daher lediglich nur, dass andere Assistenzkräfte (z.B. eine MFA mit Kenntnissen im Strahlenschutz) unter der ständigen Aufsicht und Verantwortung eines entsprechend strahlenschutzfachkundigen Arztes technisch mitwirken dürfen. Der Begriff der ständigen Aufsicht ist inzwischen auch schon von Verwaltungs- und Oberverwaltungsgerichten behandelt und bezüglich seiner Auslegung sehr begrenzt festgelegt worden. Aus diesen Gründen sind die Strahlenschutzbehörden bzw. ist der Verordnungsgeber nicht wirklich in der Lage, hier Veränderungen vorzunehmen. Denn es dürfte eindeutig sein, dass die RöV oder die StrlSchV nicht über den knappen Rahmen des MTA-Gesetzes hinausgehen können. Unseres Erachtens ist es erforderlich, die die von Ihnen geforderte Diskussion über das MTA-Gesetz zu führen und hier eine größere Flexibilität zu erreichen. Es macht aus unserer Sicht viel Sinn, wenn eine solche Diskussion über die Vertretungen der Ärzte (Ärztekammern, Kassenärztliche Vereinigungen) und der Kliniken (Deutsche Krankenhausgesellschaft) mit dem Bundesgesundheitsministerium (zuständig für das MTA-Gesetz) angestoßen wird. (Nicht vom Forum RöV! Aber wir haben in diesem Fall gern unsere persönliche Meinung zu dieser Problematik geäußert). Mit freundlichem Gruß K. Ewen
Klaus Ewen

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