Sehr geehrter Herr Prof. Ewen,
in der von mir betreuten radiologiachen Abteilung werden CT-gesteueurte radikuläre Infiltrationen zur Schmerztherapie von den orthopädischen Kollegen durchgeführt.
Gehe ich recht in der Annahme, dass für diesen Eingriff sowohl die Fachkunde im Teilgebiet CT als auch im Teilgebiet interventionelle Radiologie vorliegen müssen?
Für Ihre Mühe vielen Dank im voraus!
Mit freundlichen Grüßen
CT-Intervention
Sehr geehrter Herr Braun, zu welchem Zweck in Ausübung der Heilkunde auch immer ein CT radiologisch eingesetzt wird, muss im Sinne des § 23 Abs. 1 RöV von einem CT-fachkundigen Arzt die sog. rechtfertigende Indikation gestellt werden. Da es nicht wahrscheinlich ist, dass die genannten orthopädischen Kollegen die Fachkunde im Strahlenschutz für CT besitzen, wird diese Aufgabe wohl von dem dort tätigen Radiologen übernommen werden müssen. Also Punkt 1: CT-Fachkunde muss gegeben sein. Nach Rücksprache im entsprechend gut informierten radiologischen Umfeld liegt hier keine CT-gesteuerte Intervention sondern eine CT-gesteuerte Injektion vor. Also Punkt 2: Es ist hier keine Fachkunde für das Teilgebiet interventionelle Radiologie erforderlich. Mit freundlichem Gruß K. Ewen
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