CT Raum mit Überwachungskamera statt Sichtfenster

Sehr geehrter Herr Prof. Ewen,

Wie erwägen, ein CT in einem Raum zu installieren, der ursprünglich als Afterloading-Bunker geplant worden war. Die nötigen Installationen sind vorhanden, die Strahlenschutz-Abschirmung wäre kein Problem, nur das sonst allerorten übliche Sichtfenster zwischen CT-Raum und CT-Schaltraum ist nicht realisierbar. Ist ein solches Fenster in irgendeiner deutschen Norm vorgeschrieben, oder ließe es sich durch eine Videoüberwachung ersetzen?
Vielen Dank, mit freundlichen Grüßen
Achim Kranefeld
kranefeld
Sehr geehrter Herr Kranefeld, man findet in der sog. Sachverständigen-Prüfrichtlinie, das Regelwerk, nach dem ein Sachverständiger eine Röntgeneinrichtung vor Inbetriebnahme und dann alle 5 Jahre überprüft, im CT-Berichtsmuster 2.2.7 die Prüfposition 07D03 ´Optische Verbindung zum Patienten vorhanden´. Aus diesem Wortlaut kann man entnehmen, dass diese Sichtverbindung nicht unbedingt ein Sichtfenster sein muss. Eine Videoverbindung würde auch akzeptabel sein. Mit freundlichem Gruß K. Ewen
Klaus Ewen

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