Sehr geehrter Herr Professor Ewen,
auf der Seite unserer Ärztekammer steht, dass bei allen Röntgenuntersuchungen an Kindern am Körperstamm am Gerät ein ´Dosisflächenprodukt Messgerät´ vorhanden sein muss. In der SV-RL kann ich nur die Anforderung finden, dass eine Anzeige des DFP vorhanden sein muss.
Bei unserem Röntgengerät wird das DFP angezeigt. Es gibt jedoch kein Messgerät, sondern das angezeigte DFP wird aus den Aufnahmeparametern berechnet. Dürfen wir es für Röntgenaufnahmen an Kindern nutzen?
Mit freundlichen Grüßen
E. Müller
DFP Messgerät
Sehr geehrte/r Frau/Herr Müller, die Meinung dieser Ärztekammer zur Anzeige bzw. Messung des Dosisflächenproduktes (DFP) erscheint uns nicht verständlich. Erstens deswegen, weil eine Berechnung des DFP aus den Untersuchungsparametern vor dem Hintergrund der fortschreitenden Digitalisierung in der Röntgendiagnostik im Vergleich zu einer expliziten Nutzung eines Messgerätes die modernere Variante darstellt. Und, zweitens, weil in Übereinstimmung mit Ihrer Feststellung in der zurzeit noch geltenden Sachverständigen-Prüfrichtlinie (SV-RL) und im Entwurf der neuen SV-RL zwar von „Ermittlung“, „Bestimmung“ und „Anzeige“ die Rede ist, keineswegs wird aber gefordert, dass zur Gewinnung dieser Information unbedingt ein DFP-Messgerät genutzt werden muss – auch nicht in der Pädiatrie. Mit freundlichem Gruß K. Ewen
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