Sehr geehrter Herr Prof. Ewen,
ich habe eine Frage zum Anhang der DIN 54113-3. Dort wird eine Beispielrechnung durchgeführt am Beispiel eines Röntgenraumes, in dem eine Röntgenanlage mit gegebenen Betriebswerten betrieben werden soll. Die ersten Schritte (A.1.1 bis A.1.4) sind für mich noch nachvollziehbar.
In A.1.5 wird dann allerdings die erforderliche Pb-Schicht gegen Störstrahlung ermittelt. Laut Norm schaut man sich dazu ja die (hier zuvor in A.1.3/A.1.4) ermittelten Pb-Schichtdicken für Gehäusedurchlass- und Streustrahlung an. Wenn der höhere der beiden Werte sich um mehr als eine Halbwertsschichtdicke vom kleineren unterscheidet, ist der größere Wert als Gesamtabschirmung ausreichend, andernfalls erhöht man den größeren Wert um eine HWS und nimmt das Ergebnis davon als erforderliche Pb-Dicke.
Nichts davon wird jedoch hier in A.1.5 gemacht. Stattdessen wird hier die höhere der beiden Abschirmdicken genommen (die sich um 9mm Pb, also deutlich mehr als eine HWS, von der kleineren unterscheidet) und noch zusätzlich massiv erhöht: Es wird zwar kein finaler Pb-Gleichwert mehr angegeben, aber die äquivalente Dicke in Barytbeton wird von 210mm (in A.1.4 berechneter Wert) auf 300mm erhöht, obwohl die 210mm (also 17mm Pb) laut Norm ja ausreichen würden. Übersehe ich etwas? Gibt es einen anderen Grund für diese Erhöhung?
Mit freundlichen Grüßen
Florian Gierenz
DIN 54113-3 Anhang A
Sehr geehrter Herr Gierenz, in der DIN 54113-3 von 2005-04 liegt im Abschnitt A.1.4 offensichtlich ein Fehler in der Gleichung für Hspez,tr vor: Für Durchlassstrahlung müssen in den Zähler nicht 1,0 m sondern 0,5 m und in den Nenner nicht 10 mA sondern 1 mA eingesetzt werden. Ich denke, dass dies die Erklärung für Problem sein könnte. Wenn ich richtig informiert bin, wird an der Novellierung dieser Norm gearbeitet. Mit freundlichem Gruß K. Ewen
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