DIN 6857-2

Sehr geehrter Herr Prof. Ewen,
ich habe heute zwei grundlegende Fragen zur Durchführung der DIN 6857-2:2016-08 (QK von Strahlenschutzmitteln)
1. Welche Modalität bevorzugen Sie? Durchleuchtung (DL) oder CT? Aus meiner Sicht ist die DL (Angiografieanlage mit ausreichend großem Detektor) zu bevorzugen, wenn sich für die Durchführung das Personal dafür nicht im Kontrollbereich aufhalten muss, da sich die Schürzen hier - im Vergleich zum CT – einlagig auflegen lassen. Dies gelingt auf den schmalen CT-Liegen ja schlecht. Wenn das Personal sich aber dafür in den Kontrollbereich stellen muss, ist dann das CT (Topogramm) zu bevorzugen?
Haben Sie zudem Erfahrungswerte, ob die Ergebnisse im Topogramm mit der schlechteren Auflösung und der evtl. doppelt gelegten Schürzen für die Prüfung ausreichen und den Prüfergebnissen in der DL entsprechen?

2. Dürfen Personen mit Kenntnissen im Strahlenschutz nach Anlage 8 bzw. 10 der Fachkunderichtlinie die Prüfung im Durchleuchtungs-Modus durchführen?
Personen mit Kenntnissen n. Anlage 10 der FK-RL dürfen ja nur „auf direkte Anweisung des unmittelbar anwesenden Arztes“ einfache Röntgenanlagen bedienen. Gilt dies auch für die Durchführung dieser DIN? Es handelt sich ja um keine Anwendung am Patienten und wenn sie sich dafür nicht in den Kontrollbereich begeben müssen, können diese Personen dann die DIN durchführen? Es muss dabei natürlich realistisch davon ausgegangen werden, dass hier kein Arzt mit Fachkunde unmittelbar anwesend ist.
So sich diese Personen allerdings dafür im Kontrollbereich aufhalten müssen, halte ich dieses Prozedere für nicht standhaft – oder wie sehen Sie dies? Zudem handelt es sich bei einer Angiografieanlagen ja nicht mehr um eine “einfache Röntgenanlage“.
Wie verhalten sich nun auch diese beide Szenarien, also außerhalb bzw. innerhalb des Kontrollbereichs stehendes Personal, für Personen, die Kenntnisse nach Anlage 8 der FK-Richtlinie besitzen?
Oder ist es prinzipiell letztendlich nur MTRA gestattet, diese Prüfung unter DL durchzuführen, wenn diese an einer Angiografieanlage durchgeführt wird und kein Arzt mit Fachkunde unmittelbar anwesend ist?

Sie ahnen es bestimmt, es geht letztendlich um die Frage, wer darf (muss) die Prüfung durchführen und diese Frage stellt sich natürlich besonders in den Bereichen OP, Herzkatheterlabor usw., in denen das Assistenzpersonal nur über Kenntnisse im Strahlenschutz verfügt.
Herzlichen Dank für Ihre Mühe, mit freundlichen Grüßen, Iris Frings
Fringsi
Sehr geehrte Frau Frings, ich habe zwar an der Gestaltung der DIN 6857-2 mitgearbeitet, habe aber selbst keine Erfahrung mit der praktischen Durchführung der Schürzenprüfungen. Ich kenne zwar Kollegen, die darüber verfügen, aber mir sind Namensnennungen im Forum RöV nicht erlaubt. Im Internet steht einiges zur DIN 6857-2. Vielleicht gibt es da für Sie einen Ansatz, diesbezüglich nachzufragen. Ich will mir die Beantwortung Ihrer Fragen nicht leicht machen, wenn ich mich zu Ihrer Frage Nr. 2 auch nur auf Verweisungen reduziere. Aber es gibt zu diesem Thema im Forum RöV ganz konkrete Anfragen und ebenso konkrete Antworten, so dass ich meine, es wäre wahrscheinlich ausreichend, Ihnen diese Stellen im Forum zu nennen und Sie zu bitten, sich diese mal durchzulesen: 1) Nr. 2563 vom 30.11.2015 „Technische Durchführung zum Normentwurf der DIN 6857-2“. 2) Nr. 2816 vom 09.01.2017 „Wer darf prüfen?“. 3) Nr. 2824 vom 19.01.2017 „Schürzenprüfung“. 4) Nr. 2889 vom 12.04.2017 „Schürzenprüfung – Wer darf es?“. Mit freundlichem Gruß K. Ewen
Klaus Ewen

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