Sehr geehrter Herr Prof. Ewen,
ist es zulässig die Anforderungen der DIN 6857-2 an C-Bögen im OP durchzuführen und wenn nein ist es zulässig OP-Personal an Durchleuchtungseinheiten der Radiologie einzuweisen um dort die Untersuchungen der Strahlenschutzschürzen durchzuführen?
Vielen Dank für Ihre Antwort
Guido Kindervater
DIN 6857-2
Sehr geehrter Fragesteller, die Prüfung von Schutzkleidung mit Durchleuchtungsgeräten ist in Abschnitt 4.3.2.2 der DIN 6857-2 beschrieben. Es sollte (also nicht unbedingt „muss“)eine fernbediente Durchleuchtungseinrichtung, zumindest eine Röntgeneinrichtung verwendet werden, die keinen Aufenthalt im Kontrollbereich erfordert. Also wäre ein C-Bogengerät nicht gerade ideal, aber auch nicht auszuschließen („sollte“). Unabhängig von dieser Gerätefrage müsste es nach § 30 Nr. 2 RöV erlaubt sein, dass nach Rücksprache mit der Leitung in der Radiologie (mit dem Strahlenschutzbeauftragten) dort seitens des OP-Personals unter Durchleuchtung die Schürzenprüfungen durchgeführt werden dürfen, wenn die für diesen Anwendungsfall erforderlichen Kenntnisse (innerbetrieblich)vermittelt worden sind. Mit freundlichem Gruß K. Ewen
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