DIN 6868-14 (162)

Sehr geehrter Prof. Ewen,
auf unser Mammographiegerät (Inspiration Siemens)
wird eine neue Software eingespielt.
Ist die Konsequenz eine neue Teilabnahmeprüfung und wenn ja, muss diese nach der neuen DIN durchgeführt werden (momentan Abnahme nach PAS 1054) ?
Falls wir die Abnahmeprüfung nach der neuen DIN durchführen, müssen wir dann zwangsläufig auch die im Februar durchgeführte Jahresprüfung (ebenfalls nach PAS 1054) wiederholen ?

Vielen Dank
Mit freundlichen Grüßen
Heike Prager
info
Sehr geehrte Frau Prager, ob nach Einspielung der neuen Software eine Teilabnahmeprüfung (TAP) erforderlich ist, sollte eigentlich von der Hersteller- oder Servicefirma beurteilt werden können. Dabei ist zu bedenken, dass nach jeder Änderung der Einrichtung oder ihres Betriebs, welche die Bildqualität oder die Dosis beeinflussen kann, eine sog. TAP durchgeführt werden muss, die sich auf die Änderung und deren Auswirkungen beschränkt (siehe § 16 Abs. 2 Satz 2 RöV). Im einfachsten Fall besteht diese TAP aus einer Neufestsetzung der Bezugswerte für die Konstanzprüfung. Wenn wirklich keine Änderungen im o.g. Sinne durch Update der Software resultieren, sollten Sie sich diese Tatsache durch die Hersteller- oder Servicefirma bescheinigen lassen. Wenn eine TAP erforderlich sein sollte, dann sind nach Abschnitt 4.1 der Qualitätssicherungs-Richtlinie (QS-RL) neu erschienene oder überarbeitete Normen anzuwenden (hier also die DIN 6868-162 und folgerichtig auch die DIN 6868-14 an Stelle von PAS 1054). Wird dagegen eine TAP als nicht erforderlich angesehen, würde diese Umstellung erst bis spätestens 30.6.2018 notwendig sein (s. Abschnitt 4.2 der QS-RL). Unabhängig von den o.g. Ausführungen möchte ich empfehlen, diese Softwareänderung zum Anlass zu nehmen, jetzt auf jeden Fall auf die moderne Variante der Qualitätssicherung bei digitalen Mammographiegeräten umzusteigen, also auf DIN 6868-162 und DIN 6868-14. Wie gesagt, bis 30.6.2018 muss das sowieso geschehen. Die damit verbundenen Zusatzinformationen und eine Aufzählung der notwendigen Hilfsmittel vor allem zur Durchführung der Konstanzprüfung nach DIN 6868-14 finden Sie beispielsweise in einer Publikation des Referenzzentrums Mammographie Südwest unter folgendem Link: https://referenzzentrum-suedwest.de/fachinformationen/physikalisch-technische-qualitaetssicherung Mit freundlichem Gruß K. Ewen
Klaus Ewen

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