Sehr geehrte Kollegen,
operativ tätige Fachbereiche nutzen im zunehmenden Maße durchleuchtungsgestützte, sog. Hybridverfahren (Beispiel in der Gefäßchirurgie)unter Anwendung leistungsschwacher C-Bogen-Geräte in Kombination mit strahlentransparenten OP-Tischen in der Patientenversorgung. Für eine angiographische Kontrollaufnahme (z.B. Dokumentation der Bypassdurchgängigkeit) mag das ausreichend sein, jedoch sind die am häufigsten verwendete Geräte auf Grund der vergleichsweise geringen Bildqualität und ihrer Leistungsschäche für längere Durchleuchtungen im Rahmen schwieriger Drahtsondierungen und Angioplastien, weder i.S. des Strahlenschutzes (Blenden, Abstände, Abschirmungen für Personal), noch insbesondere i.S. der prozeduralen- und der Patientensicherheit ausreichend geeignet. Ab welcher Leistung sehen Sie Geräte für intraoperative Prozeduren mit unbestimmter Dauer als geeignet an und gibt es hier verbindliche Bestimmungen?
DL gestützte Interventionen im OP
Sehr geehrter Herr Dr. Puskas, die Beurteilung bestimmter technisch-physikalischer Eigenschaften bildgebender Systeme in der Röntgendiagnostik und der daraus resultierenden Qualität der vom System angebotenen Röntgenbilder wird im § 16 Abs. 2 Satz 1 der Röntgenverordnung (RöV) mit folgender Optimierungsformel zusammengefasst: ´Bereitstellung einer erforderlichen Bildqualität mit möglichst geringer Strahlenexposition´. Der Begriff „Strahlenexpositon (des Patienten)“ ist relativ einfach durch eine geeignete Dosisgröße zu definieren (z.B. durch das am Gerät angezeigte Dosisflächenprodukt mit der Möglichkeit zur Umrechnung in die strahlenbiologisch relevante effektive Dosis). Im Gegensatz dazu sind die Definition der Bildqualität und die Festlegung diesbezüglicher Parameter, die diese möglichst korrekt beschreiben, deutlich schwieriger zu bewerkstelligen. Das liegt daran, dass man unterscheiden muss zwischen „physikalischer Bildqualität“, die also mit Hilfe von Prüfkörpern und physikalischer Methoden bestimmbar ist, und „diagnostischer Bildqualität“, die diagnostisch wichtige, für die Befundung durch den Arzt relevante Strukturen erkennen lassen soll (siehe § 2 Nr. 5 RöV). Es wird angestrebt, dass die Optimierung von Bildqualität und Dosis messtechnisch auf der Grundlage der physikalischen Bildqualität verifiziert wird und dass daraus resultierende Folgerungen auf die Güte der diagnostischen Bildqualität übertragbar sind. Mit anderen Worten: Im Idealfall sollte man davon ausgehen können, dass ein bildgebendes System mit Optimierung von physikalischer Bildqualität und Dosis auch auf der Basis der diagnostischen Bildqualität ein analoges Verhalten zeigt. Das Problem ist, dass man im Zusammenhang mit der physikalischen Bildqualität reproduzierbare bzw. konstante Prüfkörperstrukturen, also einen „Patienten mit Standardmaßen“, zur Verfügung hat. Das kann natürlich im Fall der diagnostischen Bildqualität, also bei „echten“ Patienten, nicht erwartet werden. Man arbeitet aber daran, die Qualitätssicherung nach § 16 RöV auf der Grundlage der physikalischen Bildqualität so zu gestalten, dass proportionale Aussagen zur diagnostischen Bildqualität möglich sind (z.B. Überprüfung der Langzeitstabilität bei ausgedehnten Durchleuchtungsphasen, wie sie bei Interventionen nicht selten sind - und das besonders bei adipösen Patienten). Was Ihre Fragestellung betrifft, so kann man zurzeit ein bildgebendes System in der Röntgendiagnostik, wie Sie es hier beschrieben haben, auf der Basis der RöV und der ihr zuzuordnenden QS-Nomen am besten beurteilen, indem man von der Annahme ausgeht, dass eine vor Inbetriebnahme nach DIN 6868-150 erfolgreich durchgeführte Abnahmeprüfung und dann während des Betriebs regelmäßig nach DIN 6868-4 erfolgreich durchgeführte Konstanzprüfungen am besten garantieren können, dass der Stand der Technik bezüglich einer Optimierung von (physikalischer) Bildqualität und Dosis erfüllt ist. Ich bin der Meinung, dass grundsätzlich ein vom Hersteller/Lieferanten gut eingestelltes und deswegen auch die Abnahmeprüfung bestehendes Röntgendiagnostikgerät eine für die Befundung erforderliche diagnostische Bildqualität bei moderater Dosis liefern kann. Mit freundlichem Gruß K. Ewen
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