DRW bei kv.IGRT und Planungs-CT

Sehr geehrter Herr Prof. Ewen,
gehe ich richtig in der Annahme, dass die diagnostischen Referenzwerte für planare kV -Aufnahmen im Rahmen der IGRT, kV-Conebeam-CT im Rahmen der Lagerungskontrolle und bei Planungs-CT für die Radiotherapie nicht gelten? Freundliche Grüße Irene Vent
Irene Vent
Sehr geehrte Frau Vent, wir gehen auch davon aus, dass die vom BfS veröffentlichten DRW für die von Ihnen genannten Anwendungen nicht zutreffen, obwohl es sich hierbei (rein formal)auch um Röntgenuntersuchungen von Menschen handelt. Wir begründen unsere Meinung damit, dass in den veröffentlichten DRW immer Anwendungsarten/Untersuchungsarten aufgeführt, Lagekontrollen oder Planungen dort aber nicht aufgelistet sind. Sofern Sie eine rechtlich belastbare Aussage benötigen, empfehlen wir Ihnen, sich unmittelbar oder über die zuständige Aufsichtsbehörde beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) zu informieren. Wir gehen jedoch grundsätzlich davon aus, dass die Expositionswerte bei den von Ihnen genannten Untersuchungen immer unter den vom BfS aufgelisteten DRW für die entsprechende Körperregionen liegen, da keine diagnostische Bildqualität erforderlich ist, die eine bestimmte Größenordnung für die Dosis erforderlich machen würde. Mit freundlichem Gruß K. Ewen
Klaus Ewen

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