DVT durch Orthopäden

Sehr geehrter Herr Prof. Ewen!

Ich habe eine Frage zur Anwendung der DVT in der Orthopädie. Welche Voraussetzungen sind zum Betrieb durch einen Facharzt für Orthopädie erforderlich? Gibt es eine spezielle Fachkunde für den Bereich oder ist die Anwendung durch die Fachkunde Teilgebietsradiologie abgedeckt? Vielen Dank! S. Wenzlik
ahlers
Sehr geehrter Herr Wenzlik, Basis für die Antworten auf Ihre Frage ist die ´Fachkunde-Richtlinie Medizin RöV´ (findet man im Internet). Als so genannte Grundfachkunde ist für Orthopäden die Fachkunde Rö3.1 (Skelett) erforderlich. Auf der Grundlage dieser Fachkunde kann dann die Fachkunde (DVT) nach Rö9.2 erworben werden (Rö9.1 gilt explizit nur für die HNO-Heilkunde). Für den Erwerb der Fachkunde Rö9.2 gilt, dass bei der notwendigerweise vorhandenen Grundfachkunde ein Spezialkurs ´Digitale Volumentomographie und sonstige tomographische Verfahren für die Hochkontrastbildgebung außerhalb der Zahnmedizin´ (Dauer 8 Stunden nach Anlage 2.4 der o.g. Fachkunderichtlinie) erfolgreich absolviert werden muss und in einem Zeitraum von mindestens 6 Monaten als Sachkunde 100 dokumentierte DVT-Untersuchungen (unter Aufsicht eines bereits fachkundigen Kollegen/einer Kollegin) nachgewiesen werden müssen. Alternativ wäre auch die Teilnahme an einem von der zuständigen Stelle anerkannten ´Kombinationskurs´ (Theorie und Praxis) möglich. Falls es solche anerkannten Kombinationskurse überhaupt gibt, werden sie vergleichbare Randbedingungen bezüglich der Zeiten und Sachkundenachweise aufweisen, d.h. zwischen Beginn und Abschluss werden 6 Monate liegen. Und 100 Untersuchungen sind auch hier nachzuweisen. Mit freundlichem Gruß K. Ewen
Klaus Ewen

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