Sehr geehrter Herr Prof. Ewen,
ich habe vor kurzem die Anfrage einer Privatperson bekommen, ob ich über ein altes Röntgengerät verfüge welches ich loswerden möchte. Auf meine Rückfrage, wozu das Gerät dienen solle, war die Antwort, es würde zerlegt und die Hochspannungskomponenten wiederverwertet werden (also nicht wieder in Betrieb gehen).
Ich kann mir nicht so recht vorstellen, dass bei all den Auflagen des Strahlenschutzes eine Abgabe eines Geräts so ohne weiteres möglich ist, konnte aber in der RöV auch nur Regelungen zum Betrieb finden. Bei weiteren Nachforschungen habe ich z. B. bei eBay & Co. zahlreiche Geräte, aber auch Komponenten wie Röhren und Transformatoren gefunden.
Welche gesetzliche Grundlage greift hier (z. B. MPG, StrlSchV o. ä.)? Oder ist das o. g. Zerlegen oder ´sammeln´ (dazu gibt es ebenfalls Internetseiten) solcher Geräte problemlos möglich?
Mit freundlichen Grüßen
R. Stegner
Dentalröntgengerät in Privathand?
Sehr geehrter Anfragesteller, solange es nicht beabsichtigt oder technisch nicht möglich ist, mit einem Röntgengerät oder mit Teilen davon, Röntgenstrahlung einzuschalten, wird der strahlenschutzrechtliche Anwendungsbereich der RöV („alt“) bzw. des StrlSchG bzw. der StrlSchV („neu“)nicht tangiert. Deshalb muss es Sie auch nicht verwundern, wenn diesbezüglich das Strahlenschutzrecht auf derartige Konstellationen nicht eingeht. Mit freundlichem Gruß K. Ewen
Derzeit wird auf die Antwort eines Experten gewartet. Sobald dieser seine Antwort eingegeben hat können Sie gern Nachfragen oder ergänzend Antworten.
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