Detektorsysteme

Müssen- und wenn ja, wie oft- Detektorsysteme im Röntgen gewartet werden?
Münzer
Sehr geehrte Frau Münzer, es gibt keine zu § 66 Abs. 2 StrlSchV analoge Wartungspflicht nach der RöV. Im Rahmen von nach § 16 Abs. 3 RöV regelmäßig durchzuführenden Konstanzprüfungen (KP) kann man allerdings ziemlich genau feststellen, ob die in KP-Normen bzw. in der Qualitätssicherungs-Richtlinie festgeschriebenen Toleranzen, Grenzwerte, etc. eingehalten sind oder nicht. Diese Pflicht zu regelmäßig durchzuführenden Konstanzprüfungen ähnelt aber in gewissem Sinne einer internen Sicherheitsprüfung der Einrichtung (z.B. des Detektorsystems), wie sie auch im Rahmen einer Wartung vorgenommen werden würde. Mit freundlichem Gruß K. Ewen
Klaus Ewen

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