Diagnostische Referenzwerte

Sehr geehrter Herr Professor Ewen,
lt. Bundesamt für Strahlenschutz ist es ausreichend in regelmäßigen Abständen zehn beliebig aufeinanderfolgende Strahlenanwendungen zu mitteln und mit den DRW zu vergleichen. Bei Überschreitungen ist der Ursache nachzugehen. Gibt es jedoch Gründe für die Überschreitung (z.B. Körpermaße, schwieriger Patient) ist die Überschreitung erklärbar und keine Maßnahmen erforderlich (wobei der Standardpatient mit 70 ± 3 kg wohl deutlich unter dem Durchschnittsgewicht liegen dürfte).
Müßten die erklärbaren Überschreitungen bei der Mittelung nicht ignoriert werden? Was wird eigentlich als regelmäßiger Abstand akzeptiert (wöchentlich, monatlich?)? Nach dem „Leitfaden zur Handhabung der diagnostischen Referenzwerte in der Röntgendiagnostik“ liegt eine „beständige Überschreitung der DRW“ vor, wenn der arithmetische Mittelwert (von 10 Dosisparameter-Einzelwerten) in zwei aufeinanderfolgenden Prüfungen die Schwelle ´DRW + 30%´ einer Untersuchungsart überschreitet. Ist damit eine beständige Überschreitung von 20 % akzeptabel und widerspricht das nicht den Erläuterungen des BfS? Ist es richtig, daß die beständige Überschreitung der DRW und das Ausbleiben einer Überprüfung durch den Anwender / Betreiber als Körperverletzung angesehen wird? Vielen Dank. MfG G.W.
wegue2006
Sehr geehrter Herr Wegue (?), an sich wären Ihre Fragen zum Thema „Diagnostische Referenzwerte (DRW)“ besser bei einer Ärztlichen Stelle aufgehoben. Aus deren Umfeld stammen auch einige Antworten hier in diesem Text. 1) Müssten die erklärbaren Überschreitungen bei der Mittelung nicht ignoriert werden? Die Meinung ist „nein“. Es gab mal eine Untersuchung vom BfS, nach deren Erkenntnissen durch die Mittelung der Daten von 10 zufällig festgelegten Patienten der Dosismittelwert relativ genau abgebildet wird. Man würde ja beispielsweise zur Mittelwertbildung nicht gerade die Dosiswerte von sehr schlanken Patienten zu Grunde legen. Wie die dem BfS übermittelten Dosiswerte dort statistisch weiter aufbereitet werden, entzieht sich unserer Kenntnis. 2) Was wird eigentlich als regelmäßiger Abstand akzeptiert (wöchentlich, monatlich)? Die Ärztlichen Stellen fordern nach der Vorgabe der „Richtlinie ärztliche und zahnärztliche Stellen“ regelmäßig von den Betreibern von Röntgeneinrichtungen Unterlagen zur Qualitätssicherung an. Die o.g. „Regelmäßigkeit“ kann je nach Qualität der zugesandten Unterlagen zwischen ein paar Monaten und maximal zwei Jahren schwanken. 3) Ist damit eine beständige Überschreitung von 20 % akzeptabel und widerspricht das nicht den Erläuterungen des BfS? Laut Leitfaden sind DRW als Dosiswerte definiert, die mit den für die jeweilige Untersuchungsart geeigneten Röntgeneinrichtungen erreicht werden. Am besten geeignet ist in diesem Zusammenhang eine teils „heterogene Gerätelandschaft“. Bei „konventionellen“ Röntgenuntersuchungen (Projektionsradiographie) werden zum Erreichen einer ausreichenden diagnostischen Bildqualität als Bildempfänger (noch) das Film-Folien-System (analog) sowie digital die Speicherfolie („CR-System“) und der Festkörperdetektor („DR-System“) mit teils unterschiedlicher Bildempfängerdosis und somit entsprechend unterschiedlicher Strahlenexposition eingesetzt. Die Ärztlichen Stellen verlangen, dass auch bei Überschreitung einzelner Werte dies begründet sein muss. Ohne Begründung ist auch eine 20%ige Überschreitung nicht akzeptabel. Die Ärztlichen Stellen beraten diesbezügliche Betreiber im Rahmen einer Optimierung, wie sie in § 16 Abs. 2 RöV festgelegt ist: „Feststellung, dass die erforderliche Bildqualität mit einer möglichst geringen Strahlenexposition erreicht wird“. Nach Erfahrungen der Ärztlichen Stellen ist der DRW-Wert bei den meisten Röntgenuntersuchungen bei korrekter Anwendung leicht zu unterschreiten. 4) Ist es richtig, dass die beständige Überschreitung der DRW und das Ausbleiben einer Überprüfung durch den Anwender / Betreiber als Körperverletzung angesehen werden? Als Strahlenschutzverantwortlicher / -beauftragter muss man über die Bedeutung und die Größenordnung der DRW ausreichend informiert sein, zumal dieses Thema in den Aktualisierungskursen regelmäßig angesprochen und diskutiert wird. In einer radiologischen Abteilung muss man einfach wissen, „wo man mit seinen Dosiswerten liegt“, um bei Defiziten entsprechende Maßnahmen einleiten zu können. Die Durchführung der Konstanzprüfungen ist in diesem Zusammenhang eine wichtige Erkenntnisquelle. Mit freundlichem Gruß K. Ewen
Klaus Ewen

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