Dosismanagementsystem

Sehr geehrter Herr Prof. Ewen,
ich schließe mich der Danksagung von Frage 3217 an! In der neuen StrlSchV steht im §130 Abs.1 Nr.5 sinngemäß: ´...Die ärztlichen Stellen prüfen im Rahmen der QS insbesondere, ob [] ein Verfahren vorliegt, mit dem Vorkommnisse bei der Anwendung [] am Menschen in systematischer Weise erkannt und bearbeitet werden,...´ Bedeutet das automatisch ein ´Dosismanagmentsystem´? Wer soll das finanzieren und betreuen? Hätten Sie auch einen anderen Lösungsansatz? Wäre es nicht besser, effektiver und sinnvoll sich bei der Überwachung primär auf die Röntgenanwendungen im eigenen Haus zu konzentrieren und zu beschränken, bei denen v.a. die Erfahrung des Röntgenanwenders (-> Interventionsradiologie, Durchleuchtung) eine tragende Rolle spielen kann, ob der Patient eine vergleichsweise hohe Dosis abbekommt bzw. im ungünstigsten Fall die Kriterien der Anlage 14 zur neuen StrlSchV erreicht. Und wäre Vorbeugen nicht besser, als Vorkommnisse erst im Nachgang detektieren? Die Kriterien für ein Vorkommnis kennen wir jetzt - man könnte doch auch hier interne Richtwerte in Form einer Ampel festlegen und für die Anwender vor Ort anweisen, z.B grün

sebb.messerschmidt
Sehr geehrter Anfragesteller, vielen Dank für Ihre positive Einschätzung unserer Arbeit im Forum RöV. Gleichzeitig muss ich Sie aber mit der Beantwortung ein wenig enttäuschen. Das Forum RöV ist fachlich sicherlich nicht schlecht bestellt, aber es gibt auch noch andere Fachgremien, Arbeitskreise, etc. im radiologischen Strahlenschutzumfeld, die auf bestimmten Ebenen sehr gute Arbeit leisten und sich beispielsweise auf dem Gebiet der Dosismanagementsysteme auf einer deutlich höheren Ebene bewegen als wir hier im Forum. Ein Beispiel von mehreren ist die Arbeitsgemeinschaft Physik und Technik in der deutschen Röntgengesellschaft (APT), auffindbar im Internet. Uns ist bekannt, dass man sich dort, aber auch in anderen derartigen Gremien schon seit längerem mit diesen Fragen beschäftigt. Mit freundlichem Gruß K. Ewen
Klaus Ewen

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