Guten Tag,
dürfen Mfa´s mit Röntgenschein selbststämdig Konstanzprüfungen durchführen - ohne Anwesenheit einer MTRA oder Arzt mit Fachkunde im Strahlenschutz?
Durchführung der Konstanzprüfung
Hallo, ja , das dürfen MFA`s mit ´Röntgenschein´, also mit Kenntnissen im Strahlenschutz, zumindest im eigenen Haus. Es ist dabei zwar keine Anwesenheit einer MTRA oder eines im Strahlenschutz fachkundigen Arztes erforderlich, aber die betreffende MFA darf nur unter Aufsicht und Verantwortung einer dieser Personen diesbezüglich tätig werden (§ 30 Nr. 2 RöV), was für diese z.B. einen Aufenthalt auf dem Klinikgelände bedeuten würde. Im Gegensatz dazu ist im Text des § 24 Abs. 2 Nr. 4 RöV (technische Durchführung einer Röntgenuntersuchung am Menschen durch eine MFA mit Kenntnissen im Strahlenschutz) von einer ständigen (!) Aufsicht und Verantwortung die Rede, und zwar nur durch fachkundige Ärzte/Zahnärzte. Diese ständige Aufsicht muss zeitlich lückenlos sein, damit ein schnelles Eingreifen bei einer Patientenuntersuchung durch einen Arzt ermöglicht werden kann. Bei einer Konstanzprüfung muss diese Aufsicht nicht jederzeit gegeben, also eben nicht ´ständig´ sein. Mit freundlichem Gruß K. Ewen
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