Effektive Dosis bei Dental-Röntgengeräten

Sehr geehrter Herr Prof.Ewen, bei unseren Sachverständigenprüfungen im Dentalbereich werden wir häufig nach der Strahlenbelastung des Patienten gefragt. Während die Hautdosis über das Flächen-Dosisprodukt und der Größe des Nutzstrahlenfeldes berechnet werden kann (z.B. Energiedosis ca. 2 mGy für eine Tubus-Aufnahme), habe ich Berechnungsgrundlagen für die effektive Dosis in der Literatur noch nicht gefunden. Bei der Umrechnung von der Energiedosis auf die effektive Dosis werden sehr kleine Werte erhalten wenn nur die Haut als kritisches Organ berücksichtigt wird (Gewebe-Wichtungsfaktor Haut = 0,01, Anteil Gesamt-Hautoberfläche zu Nutzstrahlenfeld ca. 600) Somit würde die effektive Dosis bei einer Dental-Tubusaufnahme bei 0,03 µSv liegen, wenn nur die Haut als kritisches Organ berücksichtigt wird. Da in der Literatur bei Dental-Aufnahmen höhere Werte für die effektive Dosis angegeben werden (z.B. BfS: < 10 µSv), nehme ich an, dass bei den Berechnungen nicht nur die Haut als kritisches Organ berücksichtigt wird. Mögliche exponierte Organe wären Schilddrüse und Speicheldrüse. Bei der Schilddrüse ist natürlich bei Benutzung von Patienten-Schutzmitteln der Anteil der im Körper gestreuten Strahlung schwierig zu bestimmen, für die Speicheldrüse habe ich keine Werte für den Gewebe-Wichtungsfaktor gefunden (evtl. 0,05 für übrige Organe). Ist es im Dentalbereich bei den komplexen Bedingungen überhaupt sinnvoll eine effektive Dosis anzugeben? Vor allem ist es bei den sehr niedrigen berechneten Werten für die effektive Dosis bei Dental-Tubusgeräten schwierig, dem Betreiber Strahlenschutzmaßnahmen zur Reduzierung der Strahlenexposition des Patienten zu vermitteln, da kann dann nur das ALARA-Prinzip herhalten. Mit freundlichen Gruß, Karl-Heinz Hoehlein
Heinz.Hoehlein
Sehr geehrter Herr Hoehlein, ich habe mir irgendwann mal aus der Literatur ein paar Konversionsfaktoren f zur Umrechnung „DFP/DLP in effektive Dosis E“ für zahnmedizinische Röntgeneinrichtungen herausgesucht: E = f * DFP bzw. DLP mit E in uSv, DFP in uGy x qm, DLP in mGy * cm, f in uSv/uGy*qm bzw. uSv/mGy*cm. Für Tubusaufnahmen gilt: f = 0,7 und für Panoramaschichtaufnahme gilt: f = 2,0. Für DVT muss man zwischen DLP- und DFP-Anzeigen unter-scheiden: E = 0,2 * DLP, wenn DLP bekannt ist bzw. E = 24* [DFP]hoch0,37, wenn DFP bekannt ist. Generell gelten für die effektive Dosis bei zahnmedizinischen Röntgenuntersuchungen folgende (zugegebener Weise kleine) Größenordnungen: Tubusaufnahme: ca. 5 – 10 uSv bzw. für den Zahnstatus ca. 80 uSv, Panoramaschichtaufnahmen: ca. 20 – 50 uSv, DVT: ca. 30 – 100 uSv (und mehr). Hier schwanken die Dosisangaben, u.a. in Abhängigkeit vom Alter der DVT-Einrichtung, ziemlich stark. Mit freundlichem Gruß K. Ewen
Klaus Ewen

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