Einteilung Kategorie A oder B

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie erfolgt die Einstufung einer beruflich strahlenexponierten Person in Kategorie A oder B? Grundlage bildet ja die effektive Dosis. Ist es zulässig, eine Person ist Kategorie B einzustufen, weil auf dem Personendosimeter immer Messwerte von 0,1-0,2 mSv abzulesen waren, obwohl sie z.B. in der interventionellen Angiologie arbeitet? Nach meiner Auffassung ist die Personendosimetrie unabhängig von der effektiven Dosis. Gibt es eine allgemeinverständliche Anleitung, wie die effektive Dosis ermittelt werden kann?
Mit freundlichen Grüßen
Annekatrin Bergmann
annekatrin.bergmann
Sehr geehrte Frau Bergmann, Ihre Überlegungen über die Einstufungskriterien bei beruflich strahlenexponierten Personen nach RöV in die Kategorien A und B decken sich grundsätzlich auch mit meinen Ansichten. Die Anzeige von Dosiswerten auf Personendosimetern (diese sollen ja unter der Schutzkleidung getragen werden, die über 90 % der auftreffenden Dosis absorbiert) ist kein geeignetes Kriterium für die Einteilung in die Kategorien A und B. Würde man das so bewerkstelligen, dann würde kaum jemand die effektive Dosis von 6 mSv pro Jahr überschreiten (Definitionsuntergrenze für Kategorie A). Wir gehen davon aus, dass man mehr oder weniger pauschal bei sog. Hochdosisuntersuchungen (wesentlich: Angiographien, kardiologische Untersuchungen, größenteils auch intraoperative Untersuchungen mit den C-Bogengeräten und - natürlich - Interventionen) eine Kategorie-A-Exposition annehmen sollte. Mit freundlichem Gruß K. Ewen
Klaus Ewen

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