Bei uns kommt immer wieder die Frage auf, ob ich beim Röntgen von Minderjährigen grundsätzlich das Einverständnis der Eltern einholen muss und wenn ja gilt das bis zum 18. Lebensjahr?
Beispiel ein 17 jähriger kommt Freitagsnacht zum Röntgen bei Z.n. Schlägerei, oder Nachbar bringt 12 jährige nach Sturz im Schwimmbad.
Reicht in einem solchen Fall die Indikationsstellung des Arztes oder müssen die Eltern informiert werden?
Vielen Dank schonmal im voraus.
Einverständniserklärung der Eltern
Sehr geehrte/r Frau/Herr Schröer, bei der Anwendung von Röntgenstrahlung an minderjährigen Personen sind dieselben Regelungen zu beachten wie bei jeder anderen medizinischen Anwendung auch. Das bedeutet, dass normalerweise,sofern es zeitlich machbar ist, die Einwilligung des Erziehungsberechtigten erforderlich sein wird. In medizinsch dringlichen Fällen sind sicherlich auch Anwendungen von Röntgenstrahlung ohne diesbezügliche Zustimmungen möglich. In der Röntgenverordnung sind hierzu keine speziellen Regelungen formuliert worden. Hier müssen die Vorgaben des Arztrechtes und des ´Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB)´ beachtet werden. Mit freundlichem Gruß K. Ewen
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