Entwurf SV-RL Zeile 4941 - 4949

Sehr geehrter Herr Prof. Ewen, im Entwurf der SV-RL wird in Zukunft für intraorale Zahnröntgengeräte eine Möglichkeit zur Dosisflächenbestimmung und -anzeige gefordert. M.E. ist eine ( quasi tabellarische ) Ermittlung und Anzeige aus Röhrendaten keine ´Bestimmung´. In der Konsequenz bedeutet das also eine zusätzliche dosimetrische Einrichtung am Strahlerausgang.
Ist das wirklich sinnvoll ? Wird angesichts der strahlenbiologisch völlig irrelevanten Dosiswerte hier nicht eine unbegründete Strahlenangst scheinbar fachlich unterstützt?
MfG K.Götze
klaus.goetze
Sehr geehrter Herr Götze, die Prüfposition wird jetzt so formuliert:

2) Für Röntgeneinrichtungen, die ab dem 01.07.2002

[M05H10] erstmalig in Betrieb genommen wurden

(s. § 3 Absatz 3 Nummer 2 Buchstabe b RöV):

□ Vorrichtungen zur Anzeige der Strahlenexposition

des Patienten vorhanden

□ Messeinrichtungen

oder

□ Angabe durch Gerät

oder

□ nur für erstmalige Inbetriebnahme vor
dem [ERSCHEINUNGSDATUM neue SV-RL + 3 Jahre]:

Unmittelbare Ermittlung der Strahlenexposition
des Patienten auf andere Weise
(z. B. Tabellen oder Nomogramme) entf./ja/nein

Grundsätzlich gilt, dass die Vorgaben der Röntgenverordnung (siehe oben) umzusetzen sind. Wir haben die Röntgeneinrichtungen mit intraoralem Strahler in den jetzt geltenden Regelungen unberechtigter Weise nicht erfasst. Das muss im Rahmen der Novellierung der SV-RL korrigiert werden. Mit den angegebenen Übergangsregelungen fallen alle Altgeräte unter den Punkt: Unmittelbare Ermittlung der Strahlenexposition des Patienten auf andere Weise …. Neue Geräte mit ERSCHEINUNGSDATUM + 3 Jahre] der SV-RL müssen dann entweder über eine Vorrichtung oder eine Messeinrichtung oder Angabe durch Gerät verfügen. Laut Aussage der Industrie wird bei Neugeräten die Angabe durch das Gerät erfolgen (softwaremäßigen Hinterlegung der Expositionsdaten). Mit freundlichen Grüßen K. Ewen (Tut mir Leid, dass die Formatierung nicht so optimal ist; ging hier nicht anders! Ich hoffe, Sie können trotzdem erkennen, wie diese Regelung zukünftig aussehen soll)
Klaus Ewen

Derzeit wird auf die Antwort eines Experten gewartet. Sobald dieser seine Antwort eingegeben hat können Sie gern Nachfragen oder ergänzend Antworten.

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